德国外观设计法第1条:定义
在本法中,
1、“外观设计”是指一个完整产品或其一部分的平面或者立体的外观形式,该外观形式尤其通过产品本身或者其装饰件的线条、轮廓、色彩、构造、表面结构或材料的特征表现的;
2. “产品”包括任何工业品或手工产品,包括包装、装潢、图形标志、印刷字样以及装配到一个复杂产品上的零部件;计算机程序不视为产品。
3. “复杂产品”是指由多个可以更换的部件组成的、可以拆卸和重组的产品。
4. “特定的使用”是指终端用户的使用,不包括保养、服务或维修。
5. 在注册簿中登记的外观设计所有人被视为权利人。
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
1. ist ein Muster die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines
ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen
der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe
des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt;
2. ist ein Erzeugnis jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich
Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie
von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen; ein
Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis;
3. ist ein komplexes Erzeugnis ein Erzeugnis aus mehreren Bauelementen, die sich
ersetzen lassen, so dass das Erzeugnis auseinander- und wieder zusammengebaut werden
kann;
4. ist eine bestimmungsgemäße Verwendung die Verwendung durch den Endbenutzer,
ausgenommen Maßnahmen der Instandhaltung, Wartung oder Reparatur;
5. gilt als Rechtsinhaber der in das Register eingetragene Inhaber des
Geschmacksmusters.
德国外观设计法第2条:外观设计保护
(1)只有新颖的、独创的外观设计,才受本法保护。
(2在登记日前没有公开的相同外观设计的,该外观设计具有新颖性。特征上仅有不重要的细节差别的,视为相同的外观设计。
(3)如果同一个知情使用者对申请日之前公开的其他外观设计的总体印象,不同于对该外观设计的总体印象,该外观设计具有独创性。在判断独创性时,应考虑设计者在进行这一设计时所具有的创造自由程度。
§ 2 Geschmacksmusterschutz
(1) Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das neu ist und Eigenart hat.
(2) Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart
worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen
Einzelheiten unterscheiden.
(3) Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten
Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der
Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der
Entwicklung des Musters berücksichtigt.
德国外观设计法第3条:不给予外观设计保护的情形
(1)下述情形,不给予外观设计保护:
1. 产品之外形特征,仅由产品技术特征所限定的;
2. 产品之外形特征,其必须不可避免地以产品的确定形状和维度加以复制,从而确保包含或者使用该外观设计的产品可以被机械地连接、放置进、挨着或者环绕另一个产品,以使得这两个产品都能够运行其功能的;
3. 与公共秩序或者善良风俗相违背的外观设计;
4. 构成对巴黎公约第6条所列举的标识、或者对其他有公共利益的标识、徽章、或者符号的滥用的。
(2)第1款第2项中的外形特征,若是服务于在一个模型系统内可相互替换的产品之组合和连接的,不应排除外观设计之保护。
§ 3 Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz
(1) Vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen sind
1. Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische
Funktion bedingt sind;
2. Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die zwangsläufig in ihrer genauen Form und
ihren genauen Abmessungen nachgebildet werden müssen, damit das Erzeugnis, in das
das Muster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, mit einem anderen Erzeugnis
mechanisch zusammengebaut oder verbunden oder in diesem, an diesem oder um dieses
herum angebracht werden kann, so dass beide Erzeugnisse ihre Funktion erfüllen;
3. Muster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen;
4. Muster, die eine missbräuchliche Benutzung eines der in Artikel 6ter der Pariser
Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums aufgeführten Zeichen oder
von sonstigen Abzeichen, Emblemen und Wappen von öffentlichem Interesse darstellen.
(2) Erscheinungsmerkmale im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 sind vom Geschmacksmusterschutz
nicht ausgeschlossen, wenn sie dem Zweck dienen, den Zusammenbau oder die Verbindung
einer Vielzahl von untereinander austauschbaren Teilen innerhalb eines Bauteilesystems
zu ermöglichen.
德国外观设计法第4条:复杂产品的组成部分
如果包含或者使用该外观设计的产品属于一个复杂产品的组成部分的,仅当该组成部分被放置入复杂产品之后仍然可见并且这些可见之特征自身满足新颖性和独创性时,该外观设计才具有新颖性和独创性。
§ 4 Bauelemente komplexer Erzeugnisse
Ein Muster, das bei einem Erzeugnis, das Bauelement eines komplexen Erzeugnisses ist,
benutzt oder in dieses Erzeugnis eingefügt wird, gilt nur dann als neu und hat nur
dann Eigenart, wenn das Bauelement, das in ein komplexes Erzeugnis eingefügt ist, bei
dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar bleibt und diese sichtbaren Merkmale des
Bauelements selbst die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart erfüllen.
第五条 公开
如果一项外观设计被公布、展览、使用或者以其他方式为公众所知的,该外观设计即属于公开,除非在申请日之前这些事件不可能使该外观设计被在共同体内运作的、从事日常商业行为的相关专业部门所获知。不能仅因为一项外观设计曾在明示或者默示的保密条件下披露给第三方,就视该外观设计已经公开。
§ 5 Offenbarung
Ein Muster ist offenbart, wenn es bekannt gemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet
oder auf sonstige Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, es sei denn, dass
dies den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Sektors im normalen
Geschäftsverlauf vor dem Anmeldetag des Musters nicht bekannt sein konnte. Ein Muster
gilt nicht als offenbart, wenn es einem Dritten lediglich unter der ausdrücklichen oder
stillschweigenden Bedingung der Vertraulichkeit bekannt gemacht wurde
德国外观设计法第6条:新颖性的宽限期间
在申请日前12个月内,设计人,或者其权利继受人,或者由设计人或者其权利继受人提供信息或者受其支配的第三人,将外观设计公开的,不适用第二条第2、3款的规定。违背设计人或者其权利继受人意愿之滥用行为,导致外观设计公开的,同样不适用第二条第2、3款的规定。
§ 6 Neuheitsschonfrist
Eine Offenbarung bleibt bei der Anwendung des § 2 Abs. 2 und 3 unberücksichtigt, wenn
ein Muster während der zwölf Monate vor dem Anmeldetag durch den Entwerfer oder seinen
Rechtsnachfolger oder durch einen Dritten als Folge von Informationen oder Handlungen
des Entwerfers oder seines Rechtsnachfolgers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wurde. Dasselbe gilt, wenn das Muster als Folge einer missbräuchlichen Handlung gegen
den Entwerfer oder seinen Rechtsnachfolger offenbart wurde.
德国外观设计法第7条:取得外观设计的权利
(1)取得外观设计的权利,属于设计人或者其权利继受人。若两个或者多个人共同设计出一项外观设计的,取得外观设计的权利由其共同享有。
(2)若一项外观设计是雇员在履行职责或者执行雇主指令时所设计的,除非合同另有约定,取得外观设计的权利属于雇主。
§ 7 Recht auf das Geschmacksmuster
(1) Das Recht auf das Geschmacksmuster steht dem Entwerfer oder seinem Rechtsnachfolger
zu. Haben mehrere Personen gemeinsam ein Muster entworfen, so steht ihnen das Recht auf
das Geschmacksmuster gemeinschaftlich zu.
(2) Wird ein Muster von einem Arbeitnehmer in Ausübung seiner Aufgaben oder nach den
Weisungen seines Arbeitgebers entworfen, so steht das Recht an dem Geschmacksmuster dem
Arbeitgeber zu, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
德国外观设计法第8条:资格之推定
在与外观设计相关的程序中,推定申请人及权利人享有所有权利并承担所有义务。
§ 8 Formelle Berechtigung
Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein Geschmacksmuster betreffen, als
berechtigt und verpflichtet.
德国外观设计法第8条:资格之推定
在与外观设计相关的程序中,推定申请人及权利人享有所有权利并承担所有义务。
§ 8 Formelle Berechtigung
Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein Geschmacksmuster betreffen, als
berechtigt und verpflichtet.
德国外观设计法第9条:对抗非权利人的主张
(1)如果一项外观设计的登记人并非第七条规定的权利人,权利人能够不考虑其他请求,要求转让或者同意取消该外观设计。有多个权利人的,没被登记为权利人的人,能够要求承认其共同所有人的身份。
(2)第1款的请求,仅能在外观设计公布之日起三年之内,以诉讼之方式行使。但如果权利人恶意申请外观设计或者转让外观设计的,不适用该规定。
(3)如果依据第1款第1句的规定,一项登记的外观设计之所有权发生完全转让的,当将权利人记载到登记簿时,之前的许可以及其他权利将丧失。如果之前的权利所有人或者被许可人开始实施外观设计,或者已经为之作了实质的和重要的准备的,只要在新权利所有人获得登记之后一个月内,向其要求一个非排他许可的,可以继续实施该外观设计。该许可应以合理期限和合理条件授予之。若之前的权利所有人或者被许可人乃恶意实施外观设计或者为实施做准备的,不适用第2、3句的规定。
(4)第2款规定的司法程序的启动、该程序的生效裁决以及任何其他结局,以及因该程序而导致的权利所有人资格的变更,应载入外观设计登记簿(登记簿)。
§ 9 Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten
(1) Ist ein Geschmacksmuster auf den Namen eines nicht nach § 7 Berechtigten
eingetragen, kann der Berechtigte unbeschadet anderer Ansprüche die Übertragung des
Geschmacksmusters oder die Einwilligung in dessen Löschung verlangen. Wer von mehreren
Berechtigten nicht als Rechtsinhaber eingetragen ist, kann die Einräumung seiner
Mitinhaberschaft verlangen.
(2) Die Ansprüche nach Absatz 1 können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von drei
Jahren ab Bekanntmachung des Geschmacksmusters durch Klage geltend gemacht werden. Das
gilt nicht, wenn der Rechtsinhaber bei der Anmeldung oder bei einer Übertragung des
Geschmacksmusters bösgläubig war.
(3) Bei einem vollständigen Wechsel der Rechtsinhaberschaft nach Absatz 1 Satz 1
erlöschen mit der Eintragung des Berechtigten in das Register Lizenzen und sonstige
Rechte. Wenn der frühere Rechtsinhaber oder ein Lizenznehmer das Geschmacksmuster
verwertet oder dazu tatsächliche und ernsthafte Anstalten getroffen hat, kann er diese
Verwertung fortsetzen, wenn er bei dem neuen Rechtsinhaber innerhalb einer Frist von
einem Monat nach dessen Eintragung eine einfache Lizenz beantragt. Die Lizenz ist für
einen angemessenen Zeitraum zu angemessenen Bedingungen zu gewähren. Die Sätze 2 und 3
finden keine Anwendung, wenn der Rechtsinhaber oder der Lizenznehmer zu dem Zeitpunkt,
als er mit der Verwertung begonnen oder Anstalten dazu getroffen hat, bösgläubig war.
(4) Die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gemäß Absatz 2, die rechtskräftige
Entscheidung in diesem Verfahren sowie jede andere Beendigung dieses Verfahrens
und jede Änderung der Rechtsinhaberschaft als Folge dieses Verfahrens werden in das
Register für Geschmacksmuster (Register) eingetragen.
德国外观设计法第10条:设计人的署名
在德国商标专利局审理程序中以及登记簿上,设计人具有对抗申请人或者权利人的署名权。如果外观设计为合作劳动的成果,每一个参与的设计人能够主张署名权。
§ 10 Entwerferbenennung
Der Entwerfer hat gegenüber dem Anmelder oder dem Rechtsinhaber das Recht, im Verfahren
vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und im Register als Entwerfer benannt zu
werden. Wenn das Muster das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit ist, kann jeder einzelne
Entwerfer seine Nennung verlangen.
德国外观设计法第11条:申请
(1)在登记簿上注册一项外观设计的申请,应向德国专利商标局提起。联邦司法部在联邦法律公报中公告指定专利信息中心接受专利申请的,也可以向其递交申请。
(2) 申请必须包含
1. 一份登记之请求,
2. 能够明确申请人身份的说明,
3. 一份适合公布的设计复制品
4. 对采用或者应利用到外观设计的产品的说明。
如果依据第21条第1款提起请求,复制品可以用一个平面的样品来代替。
(3) 申请必须符合依第26条在法令中规定的其他申请要件。
(4) 申请中可以附加:
1. 一份解释复制的说明,
2. 依据第21条第1款第1句,推迟图片公布的请求,
3. 放弃外观设计所归入的某个或者某些商品类别,
4. 设计人的说明,
5. 代理人的说明。
(5) 第2款第4项和第4项第3项的说明,不影响外观设计的保护范围。
(6) 申请人可以随时撤回申请。
§ 11 Anmeldung
(1) Die Anmeldung zur Eintragung eines Geschmacksmusters in das Register ist
beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch
über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch
Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt
ist, Geschmacksmusteranmeldungen entgegenzunehmen.
(2) Die Anmeldung muss enthalten:
1. einen Antrag auf Eintragung,
2. Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen,
3. eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters und
4. eine Angabe der Erzeugnisse, in die das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei denen
es verwendet werden soll.
Wird ein Antrag nach § 21 Abs. 1 Satz 1 gestellt, kann die Wiedergabe durch einen
flächenmäßigen Musterabschnitt ersetzt werden.
(3) Die Anmeldung muss den weiteren Anmeldungserfordernissen entsprechen, die in einer
Rechtsverordnung nach § 26 bestimmt worden sind.
(4) Die Anmeldung kann zusätzlich enthalten:
1. eine Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe,
2. einen Antrag auf Aufschiebung der Bildbekanntmachung nach § 21 Abs. 1 Satz 1,
3. ein Verzeichnis mit der Warenklasse oder den Warenklassen, in die das
Geschmacksmuster einzuordnen ist,
4. die Angabe des Entwerfers oder der Entwerfer,
5. die Angabe eines Vertreters.
(5) Die Angaben nach Absatz 2 Nr. 4 und Absatz 4 Nr. 3 haben keinen Einfluss auf den
Schutzumfang des Geschmacksmusters.
(6) Der Anmelder kann die Anmeldung jederzeit zurücknehmen.
德国外观设计法第12条:合案申请
(1) 多个设计可以在一项申请中一并提起(合案申请)。合案申请不应包含100项以上的、属于同一商品分类的设计。
(2) 申请人可以通过声明,向德国专利商标局要求将一项合案进行分案。分案不影响申请日。如果依据专利费用资费法,应缴纳的每项分案申请之费用总额,高于已经缴纳的申请费用,则应补缴差额费用。
§ 12 Sammelanmeldung
(1) Mehrere Muster können in einer Anmeldung zusammengefasst werden (Sammelanmeldung).
Die Sammelanmeldung darf nicht mehr als 100 Muster umfassen, die derselben Warenklasse
angehören müssen.
(2) Der Anmelder kann eine Sammelanmeldung durch Erklärung gegenüber dem Deutschen
Patent- und Markenamt teilen. Die Teilung lässt den Anmeldetag unberührt. Ist
die Summe der Gebühren, die nach dem Patentkostengesetz für jede Teilanmeldung zu
entrichten wären, höher als die gezahlten Anmeldegebühren, so ist der Differenzbetrag
nachzuentrichten.
德国外观设计法第13条:申请日
(1) 一项外观设计的申请日,是指将申请材料以及依据第11条第2款规定的说明送达下述机构的日期:
1. 德国专利商标局
2. 或者联邦司法部在联邦法律公报中公告指定的专利信息中心。
(2) 如果依据第14条或者第15条,有效地主张一项优先权的,则在适用第2条至第6条、第12条第2款第2句、第21条第1款第1句、第34条第1句第3项和第41条时,优先权日取代实际申请日。
§ 13 Anmeldetag
(1) Der Anmeldetag eines Geschmacksmusters ist der Tag, an dem die Unterlagen mit den
Angaben nach § 11 Abs. 2
1. beim Deutschen Patent- und Markenamt
2. oder, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im
Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, bei einem Patentinformationszentrum
eingegangen sind.
(2) Wird wirksam eine Priorität nach § 14 oder §
Anwendung der §§ 2 bis 6, 12 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1, § 34 Satz 1 Nr. 3 und §
41 der Prioritätstag an die Stelle des Anmeldetages.
德国外观设计法第14条:外国优先权
(1)依据国际条约规定,对相同的发明要求在先外国申请优先权的申请人,应当在优先日后十六个月内,陈述在先申请的申请日、受理国家、申请号,若之前尚未提交在先申请副本的还应当提交副本。在此期限内,可以修改上述内容。
(2)若在先的外国申请是在未参加相互承认优先权国际公约的国家提起的,只要依据联邦司法部在联邦法律公报上的公告,该国家对在德国专利商标局第一次提出的申请授予优先权,而且该优先权的要件及内容与《保护工业产权巴黎公约》关于优先权的规定相符的,申请人可以依据《保护工业产权巴黎公约》有关优先权规定要求优先权;就此参照适用第(1)款的规定。
(3) 依据第(1)款及时陈述以及递交副本的,德国专利商标局将优先权载入登记簿。若申请人在设计登记公告之后才主张优先权或者修改陈述的,应随后相应地补正公告。若没有依据第(1)款及时陈述或者递交副本的,视为没作出优先权主张之声明。对此由德国专利商标局加以确认。
§ 14 Ausländische Priorität
(1) Wer nach einem Staatsvertrag die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung
desselben Geschmacksmusters in Anspruch nimmt, hat vor Ablauf des 16. Monats nach dem
Prioritätstag Zeit, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung anzugeben und eine
Abschrift der früheren Anmeldung einzureichen. Innerhalb der Frist können die Angaben
geändert werden.
(2) Ist die frühere Anmeldung in einem Staat eingereicht worden, mit dem kein
Staatsvertrag über die Anerkennung der Priorität besteht, so kann der Anmelder ein dem
Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft entsprechendes Prioritätsrecht
in Anspruch nehmen, soweit nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz
im Bundesgesetzblatt der andere Staat auf Grund einer ersten Anmeldung beim Deutschen
Patent- und Markenamt ein Prioritätsrecht gewährt, das nach Voraussetzungen und Inhalt
dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft vergleichbar ist; Absatz 1
ist anzuwenden.
(3) Werden die Angaben nach Absatz 1 rechtzeitig gemacht und wird die Abschrift
rechtzeitig eingereicht, so trägt das Deutsche Patent- und Markenamt die Priorität
in das Register ein. Hat der Anmelder eine Priorität erst nach der Bekanntmachung der
Eintragung eines Geschmacksmusters in Anspruch genommen oder Angaben geändert, wird die
Bekanntmachung insofern nachgeholt. Werden die Angaben nach Absatz 1 nicht rechtzeitig
gemacht oder wird die Abschrift nicht rechtzeitig eingereicht, so gilt die Erklärung
über die Inanspruchnahme der Priorität als nicht abgegeben. Das Deutsche Patent- und
Markenamt stellt dies fest.
德国外观设计法第15条:展会优先权
(1) 如果申请人在国内或者国际展览会上展出设计以供参观,并在首次参观展览之后6个月的期限内递交申请的,可以对该展览日主张优先权。
(2) 第(1)款所指的展览会,由联邦司法部在有关展览保护的联邦公报中,以公告的方式各个地加以确定。
(3) 主张第(1)款优先权的,在设计首次展览日之后16个月届满之前,应陈述该日期和展览会以及有关该参观展览会的证明。参照适用第14条第(3)款。
(4) 第(1)款的展览优先权并不延长第14条第(1)款的优先权期限。
§ 15 Ausstellungspriorität
(1) Hat der Anmelder ein Muster auf einer inländischen oder ausländischen Ausstellung zur Schau gestellt, kann er, wenn er die Anmeldung innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der erstmaligen Zurschaustellung einreicht, von diesem Tag an ein Prioritätsrecht in Anspruch nehmen.
(2) Die Ausstellungen im Sinne des Absatzes 1 werden im Einzelfall in einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt über den Ausstellungsschutz bestimmt.
(3) Wer eine Priorität nach Absatz
(4) Die Ausstellungspriorität nach Absatz 1 verlängert die Prioritätsfristen nach § 14 Abs. 1 nicht.
德国外观设计法第16条:申请的审查
(1) 德国专利商标局审查,是否
1.依照专利资费法第5条第1款第1句的申请费用,以及
2.依照专利资费法第5条第1款第1句的预付费用已经缴纳,
3.依据第11条第2款承认申请日的前提要件存在,以及
4.申请符合其他申请要件。
(2) 如果申请因为没有依据专利资费法第6条第2款缴纳申请费而被视为撤回的,德国专利商标局应对此加以登载。
(3) 在德国专利商标局规定的期限内没有足额缴纳费用的,如果复合申请的申请费没有足额补缴的,或者申请人没有确定已经缴纳的费用应用于哪个外观设计的,则德国专利商标局应确定用于哪个外观设计。申请中的其他部分将视为撤回。德国专利商标局应对此加以登载。
(4) 如果仅没有缴纳或者没足额缴纳针对公布成本的预付费用,则在做适当修正的情况下适用第3款的规定,由德国专利商标局全部或者部分地驳回申请。
(5) 在确认出现第1款第3项和第4项瑕疵时,德国专利商标局应要求申请人在规定的时间内补正瑕疵。如果申请人遵循德国专利商标局的要求,则在第1款第3项的情况下,德国专利商标局应依据第13条第1款的规定,承认瑕疵补正之日为申请日。如果没有补正瑕疵,德国专利商标局应作出决定,驳回申请。
§ 16 Prüfung der Anmeldung
(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob
1. die Anmeldegebühren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes und
2. der Auslagenvorschuss nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes gezahlt wurden,
3. die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anmeldetages nach § 11 Abs. 2 vorliegen
und
4. die Anmeldung den sonstigen Anmeldungserfordernissen entspricht.
(2) Gilt die Anmeldung wegen Nichtzahlung der Anmeldegebühren nach § 6 Abs. 2 des
Patentkostengesetzes als zurückgenommen, stellt das Deutsche Patent- und Markenamt dies
fest.
(3) Werden bei nicht ausreichender Gebührenzahlung innerhalb einer vom Deutschen
Patent- und Markenamt gesetzten Frist die Anmeldegebühren für eine Sammelanmeldung
nicht in ausreichender Menge nachgezahlt oder wird vom Anmelder keine Bestimmung
darüber getroffen, welche Geschmacksmuster durch den gezahlten Gebührenbetrag gedeckt
werden sollen, so bestimmt das Deutsche Patent- und Markenamt, welche Geschmacksmuster
berücksichtigt werden. Im Übrigen gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Das Deutsche
Patent- und Markenamt stellt dies fest.
(4) Wurde lediglich der Auslagenvorschuss für die Bekanntmachungskosten nicht oder
nicht in ausreichender Höhe gezahlt, ist Absatz 3 entsprechend anzuwenden, mit der
Maßgabe, dass das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung ganz oder teilweise
zurückweist.
(5) Das Deutsche Patent- und Markenamt fordert bei Mängeln nach Absatz 1 Nr. 3 und
4 den Anmelder auf, innerhalb einer bestimmten Frist die festgestellten Mängel zu
beseitigen. Kommt der Anmelder der Aufforderung des Deutschen Patent- und Markenamts
nach, so erkennt das Deutsche Patent- und Markenamt bei Mängeln nach Absatz 1 Nr. 3
als Anmeldetag nach § 13 Abs. 1 den Tag an, an dem die festgestellten Mängel beseitigt
werden. Werden die Mängel nicht fristgerecht beseitigt, so weist das Deutsche Patentund
Markenamt die Anmeldung durch Beschluss zurück.
德国外观设计法第17条:申请的继续审理
(1)当外观设计申请因错过德国专利商标局规定的期限而已经被驳回的,如果申请人请求继续审理申请并补做了被错过的行为的,无需作出明确的撤销,驳回决定即告无效。
(2)继续审理的申请应在驳回外观设计申请之决定送达之后一个月的期限内提起。应在这一期限内补做被错过的行为。
(3)就错过第2款规定的期限以及专利资费法第6条第1款规定的缴纳继续审理费用的期限,不适用恢复原状。
(4)对该申请进行裁定的部门,也对补做之行为进行裁定。
§ 17 Weiterbehandlung der Anmeldung
(1) Ist nach Versäumung einer vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmten Frist
die Geschmacksmusteranmeldung zurückgewiesen worden, so wird der Beschluss über die
Zurückweisung wirkungslos, ohne dass es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedarf, wenn
der Anmelder die Weiterbehandlung der Anmeldung beantragt und die versäumte Handlung
nachholt.
(2) Der Antrag zur Weiterbehandlung ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach
Zustellung des Beschlusses über die Zurückweisung der Geschmacksmusteranmeldung
einzureichen. Die versäumte Handlung ist innerhalb dieser Frist nachzuholen.
(3) Gegen die Versäumung der Frist nach Absatz 2 und der Frist zur Zahlung der
Weiterbehandlungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes ist eine
Wiedereinsetzung nicht gegeben.
(4) Über den Antrag beschließt die Stelle, die über die nachgeholte Handlung zu
beschließen hat.
德国外观设计法第18条:登记之阻却事由
如果申请的主题不属第1条第1项规定的外观设计,或者依据第3条第1款第3项或者第4项,一项外观设计被排除外观设计保护的,德国专利商标局应驳回申请。
§ 18 Eintragungshindernisse
Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Muster im Sinne des § 1 Nr. 1 oder ist ein Muster
nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen, so weist
das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück.
德国外观设计法第19条:登记簿和登记的管理
(1)外观设计登记簿由德国专利商标局管理。
(2)德国专利商标局负责将申请人有义务说明的具体内容登记入册,并确定所登记的商品种类,但不审查申请人之适格以及在申请中做出的说明之正确性。
§ 19 Führung des Registers und Eintragung
(1) Das Register für Geschmacksmuster wird vom Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
(2) Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt die eintragungspflichtigen Angaben
des Anmelders in das Register ein, ohne dessen Berechtigung zur Anmeldung und die
Richtigkeit der in der Anmeldung gemachten Angaben zu prüfen, und bestimmt, welche
Warenklassen einzutragen sind.
德国外观设计法第20条:公布
登记簿中的登记将由德国专利商标局以复述的方式进行公布。公布不保证描述的完整性以及外观设计表现特征的可识别性。公布的成本将计入费用支付。
§ 20 Bekanntmachung
Die Eintragung in das Register wird mit einer Wiedergabe des Geschmacksmusters durch
das Deutsche Patent- und Markenamt bekannt gemacht. Sie erfolgt ohne Gewähr für die
Vollständigkeit der Abbildung und die Erkennbarkeit der Erscheinungsmerkmale des
Musters. Die Kosten der Bekanntmachung werden als Auslagen erhoben.
德国外观设计法第21条:延期公布
(1) 可以在递交申请的同时,请求从申请日起30个月再延期公布复制品. 如果递交了请求的,公布将限于将外观设计登记于登记簿中。
(2) 如果权利人按照专利资费法第5条第1款第1句在延期期限之内缴纳扩展费用的,保护可以扩展到第27条第2款所规定的保护期限。如果已经利用到了第11条第2款第2句所规定的机会的,在延期期限之内,也应当递交外观设计的复制品。
(3) 第20条规定的复制品公布,涉及第1款第2句的公布,可以在延期期限届满时或者依请求在更早时间点补做。
(4) 如果保护没有按照第2款规定被扩展的,保护期间将结束于延期期限届满之时。若外观设计是基于一项合案申请提起的,公布能够被限制于单个的外观设计上。
§ 21 Aufschiebung der Bekanntmachung
(1) Mit der Anmeldung kann für die Wiedergabe die Aufschiebung der Bekanntmachung um 30
Monate ab dem Anmeldetag beantragt werden. Wird der Antrag gestellt, so beschränkt sich
die Bekanntmachung auf die Eintragung des Geschmacksmusters in das Register.
(2) Der Schutz kann auf die Schutzdauer nach § 27 Abs. 2 erstreckt werden, wenn der
Rechtsinhaber innerhalb der Aufschiebungsfrist die Erstreckungsgebühr nach § 5 Abs. 1
Satz 1 des Patentkostengesetzes entrichtet. Sofern von der Möglichkeit des § 11 Abs.
2 Satz 2 Gebrauch gemacht worden ist, ist innerhalb der Aufschiebungsfrist auch eine
Wiedergabe des Geschmacksmusters einzureichen.
(3) Die Bekanntmachung mit der Wiedergabe nach § 20 wird unter Hinweis auf die
Bekanntmachung nach Absatz 1 Satz 2 bei Ablauf der Aufschiebungsfrist oder auf Antrag
auch zu einem früheren Zeitpunkt nachgeholt.
(4) Die Schutzdauer endet mit dem Ablauf der Aufschiebungsfrist, wenn der Schutz
nicht nach Absatz 2 erstreckt wird. Bei Geschmacksmustern, die auf Grund einer
Sammelanmeldung eingetragen worden sind, kann die nachgeholte Bekanntmachung auf
einzelne Geschmacksmuster beschränkt werden.
德国外观设计法第22条: 查阅登记簿
任何人都可以查阅登记簿。任何人都有权查阅外观设计的复制品以及德国专利商标局有关外观设计的文档,只要
1. 复制品已经公布,
2. 申请人或者权利人同意或者
3. 证明其具有合法利益进行查阅的。
§ 22 Einsichtnahme in das Register
Die Einsicht in das Register steht jedermann frei. Das Recht, die Wiedergabe eines
Geschmacksmusters und die vom Deutschen Patent- und Markenamt über das Geschmacksmuster
geführten Akten einzusehen, besteht, wenn
1. die Wiedergabe bekannt gemacht worden ist,
2. der Anmelder oder Rechtsinhaber seine Zustimmung erteilt hat oder
3. ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
德国外观设计法第23条:程序规定、申诉和法律上诉
(1) 在本法规定的程序中,德国专利商标局由一名专利法第26条第2款第2句意义上的通晓法律的成员进行裁决对德国专利商标局成员的自行回避和请求回避,适用民事诉讼法第41条至第44条、第45条第2款第2句、第47条至第49条关于民事诉讼程序中法院人员自行回避和请求回避的规定。如果需要就请求回避进行裁决时,由德国专利商标局局长已经普遍指定的另外一名通晓法律的成员作出这样的裁决。参照适用专利法第123条第1款至第5款和第7款以及第124条、第126条和128条。
(2) 不服德国专利商标局在本法规定的程序中作出的决定,可以向联邦专利法院提起申诉。联邦专利法院由3名通晓法律的成员组成申诉审议庭,对申诉进行裁决。参照适用专利法第69条、第73条第2款至第4款、第74条第1款、第75条第1款、第76条至第80条和第86条至第99条、第123条第1款至第5款和第7款和第124条, 第126条至第128条。
(3) 不服联邦专利法院依第2款所作出的决定的,在申诉审议庭允许的情况下,可以向联邦最高法院提起法律上诉。参照适用专利法第100条第2款和第3款、第101条至第109条、第123条第1款至第5款和第7款,以及第124条。
§ 23 Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde
(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt entscheidet im Verfahren nach diesem Gesetz
durch ein rechtskundiges Mitglied im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 2 des Patentgesetzes.
Für die Ausschließung und Ablehnung dieses Mitglieds des Deutschen Patent- und
Markenamts gelten die §§ 41 bis 44, 45 Abs. 2 Satz 2 und die §§ 47 bis 49 der
Zivilprozessordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
entsprechend. Über das Ablehnungsgesuch entscheidet, soweit es einer Entscheidung
bedarf, ein anderes rechtskundiges Mitglied des Deutschen Patent- und Markenamts,
das der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts allgemein für Entscheidungen dieser Art bestimmt hat. § 123 Abs. 1 bis 5 und 7 und die §§ 124, 126 bis 128 des
Patentgesetzes finden entsprechende Anwendung.
(2) Gegen die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts im Verfahren nach diesem
Gesetz findet die Beschwerde an das Bundespatentgericht statt. Über die Beschwerde
entscheidet ein Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts in der Besetzung mit drei
rechtskundigen Mitgliedern. Die §§ 69, 73 Abs. 2 bis 4, § 74 Abs. 1, § 75 Abs. 1, die
§§ 76 bis 80 und 86 bis 99, 123 Abs. 1 bis 5 und 7 und die §§ 124, 126 bis 128 des
Patentgesetzes finden entsprechende Anwendung.
(3) Gegen die Beschlüsse des Beschwerdesenats über eine Beschwerde nach Absatz 2 findet
die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn der Beschwerdesenat die
Rechtsbeschwerde zugelassen hat. § 100 Abs. 2 und 3, die §§ 101 bis 109, 123 Abs. 1 bis
5 und 7 sowie § 124 des Patentgesetzes finden entsprechende Anwendung.
德国外观设计法第24条:诉讼费用救助
在依据第23条规定的程序中,若有充分获得登记的前景,依申请人的申请,参照民事诉讼法第一百一十四条至第一百一十六条的规定,申请人可以获得诉讼费用救助。根据权利人的请求,诉讼费用救助也可以授予给第21条第2款第1句的扩展保护费用以及第28条第1款第1句的维持费用。参照适用专利法第130条第2款、第3款和第5款以及第133条至第138条。
§ 24 Verfahrenskostenhilfe
In Verfahren nach § 23 erhält der Anmelder auf Antrag unter entsprechender Anwendung
der §§ 114 bis 116 der Zivilprozessordnung Verfahrenskostenhilfe, wenn hinreichende
Aussicht auf Eintragung des Musters in das Register besteht. Auf Antrag des
Rechtsinhabers kann Verfahrenskostenhilfe auch für die Kosten der Erstreckung des
Schutzes nach § 21 Abs. 2 Satz 1 und für die Aufrechterhaltungsgebühren nach § 28
Abs. 1 Satz 1 gewährt werden. § 130 Abs. 2, 3 und 5 sowie die §§ 133 bis 138 des
Patentgesetzes finden entsprechende Anwendung.
德国外观设计法第25条:电子文档
(1)只要对专利局审查过程有关申请、请求或者其他审理活动的书面形式,联邦法院和联邦最高法院诉讼过程有关诉讼书状及其附件、请求和当事人声明以及证言、专家鉴定和第三人声明的书面形式有事先规定的,在方便专利局或者法院的处理的情况下,可以采取电子文档的形式。当事人应当根据签章法的规定,在电子文件上附上合格的电子签章。
(2)联邦司法部在无需联邦参议院同意的情况下可以通过法令,规定可以在专利局和法院递交电子文档的时间,以及宜于处理的文档格式。电子文档的采用,可因专利局、法院或者因某一程序而受到限制。
(3)一旦专利局或者法院指定的装置保存了电子文档,该电子文档即视为递交。
§ 25 Elektronisches Dokument
(1) Soweit in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Anmeldungen,
Anträge oder sonstige Handlungen und in Verfahren vor dem Bundespatentgericht und dem
Bundesgerichtshof für vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für Anträge und
Erklärungen der Beteiligten sowie für Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen
Dritter die Schriftform vorgesehen ist, genügt dieser Form die Aufzeichnung als
elektronisches Dokument, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Deutsche Patent- und
Markenamt oder das Gericht geeignet ist. Die verantwortende Person soll das Dokument
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
(2) Das Bundesministerium der Justiz bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Zeitpunkt, von dem an elektronische
Dokumente bei dem Deutschen Patent- und Markenamt und den Gerichten eingereicht werden
können, sowie die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form. Die Zulassung der
elektronischen Form kann auf das Deutsche Patent- und Markenamt, eines der Gerichte
oder auf einzelne Verfahren beschränkt werden.
(3) Ein elektronisches Dokument ist eingereicht, sobald die für den Empfang bestimmte
Einrichtung des Deutschen Patent- und Markenamts oder des Gerichts es aufgezeichnet
hat.
德国外观设计法第26条:法规授权
(1) 联邦司法部有权颁布无需联邦参议院批准的法规,规定
1. 专利局的机构设置以及业务规程,例如专利事务的流程方式,但以法律尚无确定的相关内容为限。
2. 申请以及外观设计复制品的形式以及其他的要求,,
3. 依据第11条第2款第2句与申请一起递交的外观设计部件(Musterabschnitt)的合法尺寸,
4. 附在申请中、用以解释复制品的说明之内容和范围,
5. 商品类别的分类,
6. 组织和形成登记簿,包括应载入登记簿的事实以及公布的细节,以及
7. 在取消载入登记簿之后,处理与申请一起递交的、作为外观设计复制品的物品。
(2) 联邦司法部有权颁布法令规定高级或者中级职务的公务员或者其他同等职位的职员,负责无特殊技术或者疑难法律问题的业务;但不包括
1. 因申请人异议的理由而依据第14条第3款第4句和第16条第2款至第5款所进行的调查和裁判,
2. 依据第18条的驳回,
3. 依据第36条第1款第2项至第5项的注销,
4. 与申请人陈述(第11条第4款第3项)不同的、关于应载入并公布的商品分类的裁决,以及
5. 申诉人针对在本法规定的程序中作出的决定的救济或者陈词(第23条第2款第3句)。
(3) 对被委任进行第2款第1句规定的行为的人的自行回避和申请回避,参照适用第23条第1款第2句和第3句的规定。
(4) 联邦司法部有权依照第1款和第2款,颁布无需联邦参议院批准的法规,全部或者部分地将授限授予给德国专利商标局。
§ 26 Verordnungsermächtigungen
(1) Das Bundesministerium der Justiz regelt durch Rechtsverordnung, die nicht der
Zustimmung des Bundesrates bedarf,
1. die Einrichtung und den Geschäftsgang des Deutschen Patent- und Markenamts sowie die
Form des Verfahrens in Geschmacksmusterangelegenheiten, soweit nicht durch Gesetz
Bestimmungen darüber getroffen sind,
2. die Form und die sonstigen Erfordernisse der Anmeldung und der Wiedergabe des
Musters,
3. die zulässigen Abmessungen eines nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Anmeldung beigefügten
Musterabschnitts,
4. den Inhalt und Umfang einer der Anmeldung beigefügten Beschreibung zur Erläuterung
der Wiedergabe,
5. die Einteilung der Warenklassen,
6. die Führung und Gestaltung des Registers einschließlich der in das Register
einzutragenden Tatsachen sowie die Einzelheiten der Bekanntmachung und
7. die Behandlung der einer Anmeldung zur Wiedergabe des Geschmacksmusters beigefügten
Erzeugnisse nach Löschung der Eintragung in das Register.
(2) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes
sowie vergleichbare Angestellte mit der Wahrnehmung von Geschäften im Verfahren
in Registersachen zu betrauen, die ihrer Art nach keine besonderen rechtlichen
Schwierigkeiten bieten. Ausgeschlossen davon sind jedoch
1. die Feststellungen und die Entscheidungen nach § 14 Abs. 3 Satz 4 und § 16 Abs. 2
bis 5 aus Gründen, denen der Anmelder widersprochen hat,
2. die Zurückweisung nach § 18,
3. die Löschung nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 bis 5,
4. die von den Angaben des Anmelders (§ 11 Abs. 4 Nr. 3) abweichende Entscheidung über
die in das Register einzutragenden und bekannt zu machenden Warenklassen und
5. die Abhilfe oder Vorlage der Beschwerde (§ 23 Abs. 2 Satz 3) gegen einen Beschluss
im Verfahren nach diesem Gesetz.
(3) Für die Ausschließung und Ablehnung einer nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1
betrauten Person findet § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechende Anwendung.
(4) Das Bundesministerium der Justiz kann die Ermächtigungen nach den Absätzen 1 und
2 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ganz oder
teilweise auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen.
德国外观设计法第27条:生效和期限
(1)保护自登记簿上注册之日起生效。
(2)保护期限为25年,自申请日起算。
§ 27 Entstehung und Dauer des Schutzes
(1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.
(2) Die Schutzdauer des Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem
Anmeldetag.
德国外观设计法第28条:维持
(1)必须通过每次支付第6年到第10年、第11年至第15年、第16年至第20年、第21年至第25年保护期限的维持费用,才能维持保护。维持将载入登记簿并公布。
(2) 以合并申请登记的外观设计,如果缴纳维持费用时没有说明具体针对哪一部分的外观设计时,将根据申请的排序处理。
(3) 如果没有维持保护的,保护期限结束。
§ 28 Aufrechterhaltung
(1) Die Aufrechterhaltung des Schutzes wird durch Zahlung einer
Aufrechterhaltungsgebühr jeweils für das 6. bis 10., 11. bis 15., 16. bis 20. und für
das 21. bis 25. Jahr der Schutzdauer bewirkt. Sie wird in das Register eingetragen und
bekannt gemacht.
(2) Wird bei Geschmacksmustern, die auf Grund einer Sammelanmeldung eingetragen
worden sind, die Aufrechterhaltungsgebühr ohne nähere Angaben nur für einen Teilder Geschmacksmuster gezahlt, so werden diese in der Reihenfolge der Anmeldung
berücksichtigt.
(3) Wird der Schutz nicht aufrechterhalten, so endet die Schutzdauer.
德国外观设计法第29条:权利继受
(1) 外观设计权(Das Recht an einem Geschmacksmuster)能够转让或者继受给其他人。
(2) 如果外观设计属于一个企业或者企业的部分, 在有疑问的情况下,对外观设计所属的企业或者企业部分的转让或者继受,应包括该外观设计。
(3)在向德国专利商标局出示证据的情况下,权利人或者继受人可以请求将继受载入登记簿。
§ 29 Rechtsnachfolge
(1) Das Recht an einem Geschmacksmuster kann auf andere übertragen werden oder
übergehen.
(2) Gehört das Geschmacksmuster zu einem Unternehmen oder zu einem Teil eines
Unternehmens, so wird das Geschmacksmuster im Zweifel von der Übertragung oder dem
Übergang des Unternehmens oder des Teils des Unternehmens, zu dem das Geschmacksmuster
gehört, erfasst.
(3) Der Übergang des Rechts an dem Geschmacksmuster wird auf Antrag des Rechtsinhabers
oder des Rechtsnachfolgers in das Register eingetragen, wenn er dem Deutschen Patentund
Markenamt nachgewiesen wird.
少第30条
德国外观设计法第31条:许可
(1)权利人可以授予联邦德国全境或者部分国境的许可。许可可以是排他性许可,也可以是非排他性许可。
(2)权利人可以向被许可人主张外观设计权,当被许可人在
1. 许可期限,
2. 外观设计的使用形式,
3. 授予许可的产品选择,
4. 授予许可的地域范围,或者
5. 被许可人制造的产品的质量
上违反了许可协议的条件的。
(3)不管许可协议的规定如何,被许可人只有在权利人的同意之下,才能够对侵犯实用新型提起诉讼。但是,如果权利人在其被要求的合理期限内,自己没有提起诉讼的,则不适用于排他性许可的被许可人。
(4)为了主张自身的损害赔偿,每个被许可人都可以共同原告的身份,参加到由外观设计权利人提起的诉讼中。
(5)第29条的权利继受或者本条第1款规定的许可授予,不影响以前授予给第三人的许可。
§ 31 Lizenz
(1) Der Rechtsinhaber kann Lizenzen für das gesamte Gebiet oder einen Teil des Gebiets
der Bundesrepublik Deutschland erteilen. Eine Lizenz kann ausschließlich oder nicht
ausschließlich sein.
(2) Der Rechtsinhaber kann die Rechte aus dem Geschmacksmuster gegen einen Lizenznehmer
geltend machen, der hinsichtlich
1. der Dauer der Lizenz,
2. der Form der Nutzung des Geschmacksmusters,
3. der Auswahl der Erzeugnisse, für die die Lizenz erteilt worden ist,
4. des Gebiets, für das die Lizenz erteilt worden ist, oder
5. der Qualität der vom Lizenznehmer hergestellten Erzeugnisse
gegen eine Bestimmung des Lizenzvertrags verstößt.
(3) Unbeschadet der Bestimmungen des Lizenzvertrags kann der Lizenznehmer ein Verfahren
wegen Verletzung eines Geschmacksmusters nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers anhängig
machen. Dies gilt nicht für den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz, wenn der
Rechtsinhaber, nachdem er dazu aufgefordert wurde, innerhalb einer angemessenen Frist
nicht selbst ein Verletzungsverfahren anhängig macht.
(4) Jeder Lizenznehmer kann als Streitgenosse einer vom Rechtsinhaber erhobenen
Verletzungsklage beitreten, um den Ersatz seines eigenen Schadens geltend zu machen.
(5) Die Rechtsnachfolge nach § 29 oder die Erteilung einer Lizenz im Sinne des Absatzes
1 berührt nicht Lizenzen, die Dritten vorher erteilt worden sind.
德国外观设计法第32条:已经递交申请的外观设计
本节的规定参照适用于基于外观设计申请所确立的权利(die durch die Anmeldung von
Geschmacksmustern begründeten Rechte)。
§ 32 Angemeldete Geschmacksmuster
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die durch die Anmeldung von
Geschmacksmustern begründeten Rechte.
德国外观设计法第33条:无效
(1)当产品不属于外观设计,外观设计不具备新颖性或不具备独创性(第2条第2款或第3款);或者设计不能给予外观设计保护的(第3条),外观设计无效。
(2) 外观设计权无效应当通过判决确定。任何人都有权提出无效请求。
(3)外观设计一旦被生效的判决判定无效,则其注册的保护效力视为自始即不存在。法院应当将具有法律效力的判决转送专利商标局。
(4) 即使外观设计保护期已经届满或已经被放弃,仍然可以判定该外观设计权无效。
§ 33 Nichtigkeit
(1) Ein Geschmacksmuster ist nichtig, wenn das Erzeugnis kein Muster ist, das Muster
nicht neu ist oder keine Eigenart hat (§ 2 Abs. 2 oder Abs. 3) oder das Muster vom
Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen ist (§ 3).
(2) Die Feststellung der Nichtigkeit erfolgt durch Urteil. Zur Erhebung der Klage ist
jedermann befugt.
(3) Die Schutzwirkungen der Eintragung eines Geschmacksmusters gelten mit Eintritt der
Rechtskraft des Urteils, mit dem die Nichtigkeit des Geschmacksmusters festgestellt
wird, als von Anfang an nicht eingetreten. Das Gericht übermittelt dem Deutschen
Patent- und Markenamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils.
(4) Die Feststellung der Nichtigkeit kann auch noch nach der Beendigung der Schutzdauer
oder nach einem Verzicht auf das Geschmacksmuster erfolgen.
德国外观设计法第34条 与其他保护权的冲突
在下列情形下,可以要求准予注销一项外观设计:
1. 在后的外观设计中使用了一个具有识别力的标识,而该标识的权利人有权禁止该使用的; 2. 外观设计构成了对一项受著作权保护的作品的不正当使用;
3. 该外观设计落入了一项在先的外观设计的保护范围内,即使该在先的外观设计是在在后的外观设计的申请日后才公开的。
上述请求只能由具有有关权利之权利人提出。
§ 34 Kollision mit anderen Schutzrechten
Die Einwilligung in die Löschung eines Geschmacksmusters kann verlangt werden,
1. soweit in einem späteren Geschmacksmuster ein Zeichen mit Unterscheidungskraft
verwendet wird und der Inhaber des Zeichens berechtigt ist, diese Verwendung zu
untersagen;
2. soweit das Geschmacksmuster eine unerlaubte Benutzung eines durch das Urheberrecht
geschützten Werkes darstellt;
3. soweit das Geschmacksmuster in den Schutzumfang eines früheren Geschmacksmusters
fällt, auch wenn dieses erst nach dem Anmeldetag des späteren Geschmacksmusters
offenbart wurde.
Der Anspruch kann nur von dem Inhaber des betroffenen Rechts geltend gemacht werden.
德国外观设计法第35条:部分维持
在下述情形下,外观设计可以用修改后的形式加以维持:
1. 当根据第33条第1款以不具备新颖性或独创性(第2条第2款或第3款)或不能授予外观设计保护(第3条)为由而确认其无效时,通过宣告部分无效或由权利人声明部分放弃,
2. 当根据第34条第1款或第2款提出注销请求时,通过同意部分注销或声明部分放弃,
只要这样做满足了保护条件并且外观设计保持了同一性。
§ 35 Teilweise Aufrechterhaltung
Ein Geschmacksmuster kann in geänderter Form bestehen bleiben,
1. durch Erklärung der Teilnichtigkeit oder im Wege der Erklärung eines Teilverzichts
durch den Rechtsinhaber, wenn die Nichtigkeit nach § 33 Abs. 1 wegen mangelnder
Neuheit oder Eigenart (§ 2 Abs. 2 oder Abs. 3) oder wegen Ausschlusses vom
Geschmacksmusterschutz (§ 3) festzustellen ist, oder
2. durch Einwilligung in die teilweise Löschung oder Erklärung eines Teilverzichts,
wenn die Löschung nach § 34 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 verlangt werden kann,
sofern dann die Schutzvoraussetzungen erfüllt werden und das Geschmacksmuster seine
Identität behält.
德国外观设计法第36条:注销
(1)在下述情况下,将注销外观设计的登记:
1. 保护期限届满;
2. 在其他载入登记簿的权利人或者依据第9条提起诉讼的原告的同意情况下,权利人请求放弃;
3. 当第三人提起请求,并且随请求递交了公开、可信的契据以及根据第2项的声明;
4. 准予依照第9条或者第34条的注销;
5. 由于无效,递交了具有法律效力的裁判。
(2)如果权利人仅依据第1款第2项和第3项部分放弃外观设计的,或者仅同意依据第1款第4项部分注销外观设计的,或者依据第1款第5项确定部分无效的,则不予注销而在登记簿中进行相应的登记。
§ 36 Löschung
(1) Die Eintragung eines Geschmacksmusters wird gelöscht
1. bei Beendigung der Schutzdauer;
2. bei Verzicht auf Antrag des Rechtsinhabers, wenn die Zustimmung anderer im Register
eingetragener Inhaber von Rechten am Geschmacksmuster sowie des Klägers im Falle
eines Verfahrens nach § 9 vorgelegt wird;
3. auf Antrag eines Dritten, wenn dieser mit dem Antrag eine öffentliche oder
öffentlich beglaubigte Urkunde mit Erklärungen nach Nummer 2 vorlegt;
4. bei Einwilligung nach § 9 oder §
5. wegen Nichtigkeit bei Vorlage eines rechtskräftigen Urteils.
(2) Verzichtet der Rechtsinhaber nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 nur teilweise auf das
Geschmacksmuster, erklärt er nach Absatz 1 Nr. 4 seine Einwilligung in die Löschung
eines Teils des Geschmacksmusters oder wird nach Absatz 1 Nr. 5 eine Teilnichtigkeit
festgestellt, so erfolgt statt der Löschung des Geschmacksmusters eine entsprechende
Eintragung in das Register.
德国外观设计法第37条:保护的客体
(1)保护针对已经在申请中以可视方式再现的外观设计的外形特征。
(2)如果一项申请出于推迟公告的目的包含了一个平面的设计部件,则在法律规定的延长情况下,在第21条第2款规定的延迟期限届满后,保护客体由已经递交的外观设计复制品确定。
§ 37 Gegenstand des Schutzes
(1) Der Schutz wird für diejenigen Merkmale der Erscheinungsform eines
Geschmacksmusters begründet, die in der Anmeldung sichtbar wiedergegeben sind.
(2) Enthält für die Zwecke der Aufschiebung der Bekanntmachung eine Anmeldung
nach § 11 Abs. 2 Satz 2 einen flächenmäßigen Musterabschnitt, so bestimmt sich
bei ordnungsgemäßer Erstreckung mit Ablauf der Aufschiebung nach § 21 Abs. 2 der
Schutzgegenstand nach der eingereichten Wiedergabe des Geschmacksmusters.
德国外观设计法第38条:外观设计权及其保护范围
(1)外观设计权利人享有实施其外观设计以及禁止第三人未经其同意实施其外观设计的排它权。上述实施特别指制造、许诺销售、投入流通、进口、出口或使用包括了该外观设计或应用该外观设计的产品,或为上述目的占有上述产品。
(2)外观设计保护范围延伸到每一个不会唤起知情的用户不同于授权外观设计的整体印象的设计。在判断保护范围时,应当考虑设计者在开发其外观设计时的创作自由程度。
(3)在延迟公开期间(第21条第1款第1句),获得第1款、第2款所述保护的条件是,所涉外观设计是仿制受保护的外观设计的结果。
§ 38 Rechte aus dem Geschmacksmuster und Schutzumfang
(1) Das Geschmacksmuster gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu
benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Eine Benutzung
schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr,
die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das Geschmacksmuster aufgenommen
oder bei dem es verwendet wird, und den Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den
genannten Zwecken ein.
(2) Der Schutz aus einem Geschmacksmuster erstreckt sich auf jedes Muster, das beim
informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. Bei der Beurteilung des
Schutzumfangs wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung
seines Musters berücksichtigt.
(3) Während der Dauer der Aufschiebung der Bekanntmachung (§ 21 Abs. 1 Satz 1) setzt
der Schutz nach den Absätzen 1 und 2 voraus, dass das Muster das Ergebnis einer
Nachahmung des Geschmacksmusters ist.
德国外观设计法第39条:法律效力的假定
应从有利于权利人角度出发,假定外观设计已经满足了获得法律效力的所有要求。
§ 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit
Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines
Geschmacksmusters zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.
德国外观设计法第40条:外观设计权的限制
下述情况下,不得主张外观设计权:
1. 个人领域的非营利目的的实施行为;
2. 试验目的的行为;
3. 以引用以及指导的目的的复制,前提是这样的复制与诚实交易的习惯一致,没有不正当地损害外观设计的正常应用,并且标明来源;
4. 在国外登记注册、并且临时进入国内的船只和航空器上的设备;
5. 进口替换零部件或者配件用以修理以及用于在第4项所述的船只和航空器上进行的修理行为。
§ 40 Beschränkungen der Rechte aus dem Geschmacksmuster
Rechte aus einem Geschmacksmuster können nicht geltend gemacht werden gegenüber
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
2. Handlungen zu Versuchszwecken;
3. Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche
Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar,
beeinträchtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr und
geben die Quelle an;
4. Einrichtungen in Schiffen und Luftfahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind und nur
vorübergehend in das Inland gelangen;
5. der Einfuhr von Ersatzteilen und von Zubehör für die Reparatur sowie für die
Durchführung von Reparaturen an Schiffen und Luftfahrzeugen im Sinne von Nummer 4.
德国外观设计法第41条:先用权
(1)如果在申请日之前,第三人已经在国内以诚信的方式实施过同一个外观设计,或者已经为此作出了真正和实质准备,且该外观设计的开发独立于登记的外观设计的,则第38条规定的权利,不能向该第三人主张。该第三人有权实施该外观设计。授予许可(第31条)则不允许。
(2)第三人的这一权利不得转让,除非第三人运作一个企业,并且随转让的是企业中涉及实施或者准备实施外观设计的部分。
§ 41 Vorbenutzungsrecht
(1) Rechte nach § 38 können gegenüber einem Dritten, der vor dem Anmeldetag im Inland
ein identisches Muster, das unabhängig von einem eingetragenen Geschmacksmuster
entwickelt wurde, gutgläubig in Benutzung genommen oder wirkliche und ernsthafte
Anstalten dazu getroffen hat, nicht geltend gemacht werden. Der Dritte ist berechtigt,
das Muster zu verwerten. Die Vergabe von Lizenzen (§ 31) ist ausgeschlossen.
(2) Die Rechte des Dritten sind nicht übertragbar, es sei denn, der Dritte betreibt ein
Unternehmen und die Übertragung erfolgt zusammen mit dem Unternehmensteil, in dessen
Rahmen die Benutzung erfolgte oder die Anstalten getroffen wurden.
德国外观设计法第42条:消除妨碍、停止侵权和赔偿损失
(1)对任何违反第38条第1款第1句的规定实施外观设计的人(侵权人),权利人或者任何其他有权利的人可以要求其消除妨碍、停止连续性侵权行为。也可请求制止其一次性侵权行为。
(2)对任何故意或者过失实施侵权行为的人,对被侵权人因此产生的损害负有赔偿义务。侵权损害的赔偿数额,可以按照侵权人因侵权所获得的利益确定。赔偿数额也可以按照侵权人做为外观设计的实施许可人时应支付的合理补偿费用确定。
§ 42 Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 ein Geschmacksmuster benutzt (Verletzer), kann von
dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten (Verletzten) auf Beseitigung der
Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen
werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung
erstmalig droht.
(2) Handelt der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig, ist er zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann
auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat,
berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des
Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten
müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des Geschmacksmusters eingeholt hätte.
德国外观设计法第43条:销毁、召回和转让
(1)被侵权人可以请求侵权人销毁其当时占有或者所有的非法制造、流通或者用于非法流通的产品。对侵权人所有的主要用于制造这些产品的设备,也参照适用第一句的规定。
(2)被侵权人可以请求侵权人召回其非法制造、流通或者用于非法流通的产品,或者请求从销售渠道中彻底清除这些产品。
(3)除了第1款规定的措施,被侵权人可以要求侵权人将其所有的这些产品,以一个不超出制造成本的合理价格,转让给被侵权人。
(4)在具体案件中,当第1款至第3款规定的请求不合理时,不予支持。审查请求的合理性时,应考虑有权利的第三方的利益。
(5)民法典第93条的建筑物实体部件,或者可以卸除的产品和设备的部件,如果其制造和流通不合法的,不适用第1款至第4款规定的措施。
§ 43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung
(1) Der Verletzte kann den Verletzer auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum
des Verletzers befindlichen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur
rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Erzeugnisse in Anspruch nehmen. Satz 1 ist
entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Vorrichtungen anzuwenden, die
vorwiegend zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben.
(2) Der Verletzte kann den Verletzer auf Rückruf von rechtswidrig hergestellten,
verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Erzeugnissen oder auf deren
endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch nehmen.
(3) Statt der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann der Verletzte verlangen, dass
ihm die Erzeugnisse, die im Eigentum des Verletzers stehen, gegen eine angemessene
Vergütung, welche die Herstellungskosten nicht übersteigen darf, überlassen werden.
(4) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 bis 3 sind ausgeschlossen, wenn die Maßnahme im
Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die
berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.
(5) Wesentliche Bestandteile von Gebäuden nach § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
sowie ausscheidbare Teile von Erzeugnissen und Vorrichtungen, deren Herstellung und
Verbreitung nicht rechtswidrig ist, unterliegen nicht den in den Absätzen 1 bis 3
vorgesehenen Maßnahmen.
德国外观设计法第44条:企业所有人的责任
如果企业内部的雇员或者委托人非法侵犯一项外观设计的,被侵权人可以向企业所有人主张根据第42条和第43条规定的除了赔偿损失之外的所有权利。
§ 44 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein Geschmacksmuster
widerrechtlich verletzt worden, so hat der Verletzte die Ansprüche aus den §§ 42 und 43
mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz auch gegen den Inhaber des Unternehmens.
德国外观设计法第45条:补偿
如果侵权人既无故意又无过失的,可以通过向被侵权人补偿金钱的形式,避免第42条和第43条的权利主张,如果满足这些权利主张将给侵权人带来不合理的损失并且金钱补偿对被侵权人合理的。做为补偿应支付的金钱数额,应根据缔结合同的情况下所享有的合理报酬加以衡量。一旦支付补偿,在通常的使用范围内,被侵害人的同意视为授权。
§ 45 Entschädigung
Handelt der Verletzer weder vorsätzlich noch fahrlässig, so kann er zur Abwendung der
Ansprüche nach den §§ 42 und 43 den Verletzten in Geld entschädigen, wenn ihm durch
die Erfüllung der Ansprüche ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen würde und
dem Verletzten die Abfindung in Geld zuzumuten ist. Als Entschädigung ist der Betrag zu
zahlen, der im Falle einer vertraglichen Einräumung des Rechts als Vergütung angemessen
gewesen wäre. Mit der Zahlung der Entschädigung gilt die Einwilligung des Verletzten
zur Verwertung im üblichen Umfang als erteilt.
德国外观设计法第46条:信息告知
(1)被侵权人可以要求侵权人即可告知关于该产品的来源和销售途径的信息。
(2)在明显侵权或者被侵权人向侵权人提起诉讼的场合下,即使有第1款的规定,被侵权人也可向某人提起上述请求,如果该人曾以商业规模
1. 占有侵权产品,
2. 使用侵权服务,
3. 为侵权行为提供服务,或者
4. 根据上述三类人的陈述,参与过这些产品的制造、生产或者销售,
除非根据民事诉讼法第383条到385条,该人有权拒绝在对抗侵权人的诉讼程序中作证。如果根据第1句向法院提出请求,法院可以根据申请,在先行的信息请求法律争议审结之前,中断审理针对侵权人的法律纠纷。有义务提供信息的人可以要求被侵权人补偿提供信息所需的必要费用。
(3)有告知义务的侵权人应当详细说明
1. 其所确知的产品制造者、供应商和产品或者服务的其他在先所有人以及商业客户和销售处的姓名和住所;和
2. 制造、交付、接收或者订货的产品数量,以及相关产品或者服务的价格。
(4)在具体案件中,当第1款和第2款的请求不合理时,不予支持。
(5)有告知义务的人如果有故意或者重大过失,提供了错误或者不完整的信息,就因此产生的损失对被侵权人负有相应的义务。
(6)根据第1款、第2款没有告知义务的人如果提供了真实信息,仅在他提供信息时知道他并没有告知义务的情况下,对第三方负有责任。
(7)在明显侵权的情形下,可以依据民事诉讼法第935条到第945条的规定,以颁布临时禁令的方式要求侵权人履行告知义务。
(8)在由于告知信息之前的违法行为,而针对有告知义务者或者针对刑事诉讼法第五十二条第(1)款指定的成员所提起的刑事程序或者治安处罚程序中,应经有告知义务的人同意,才可以利用其告知的信息。(9)如果仅在使用联络数据(电信法第3条第30项)的情况下可以获得告知的信息的,被侵权人必须先提出申请,在获得一个合法的有关使用联络数据的授权许可命令后,才能取得提供的信息。不管争议价值大小,有告知义务的人的居住地、所在地、营业地所处辖区的州法院对该授权令的颁发有排他的管辖权。决定由管辖法院的民事庭做出。就其程序,参照适用自愿管辖事务法除第28条第2款和第3款外的相关规定。被侵权人承担做出决定的审判费。不服州法院决定的,申诉人可以及时向州高等法院提起上诉。仅当决定是依据侵犯权利而做出时,申诉人才能获得支持。州高等法院的决定具有终审力。此外,个人数据保护的规定不受影响。
(10)根据第2款并连接第9款的规定,通讯秘密的基本权利(基本法第10条)受到相应限制。
§ 46 Auskunft
(1) Der Verletzte kann den Verletzer auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und
den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Erzeugnisse in Anspruch nehmen.
(2) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte
gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1
auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß
1. rechtsverletzende Erzeugnisse in ihrem Besitz hatte,
2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm,
3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder
4. nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der
Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Erzeugnisse beteiligt war,es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess
gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Im Fall der gerichtlichen
Geltendmachung des Anspruchs nach Satz 1 kann das Gericht den gegen den Verletzer
anhängigen Rechtsstreit auf Antrag bis zur Erledigung des wegen des Auskunftsanspruchs
geführten Rechtsstreits aussetzen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann von dem
Verletzten den Ersatz der für die Auskunftserteilung erforderlichen Aufwendungen
verlangen.
(3) Der zur Auskunft Verpflichtete hat Angaben zu machen über
1. Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer
der Erzeugnisse oder Dienstleistungen sowie der gewerblichen Abnehmer und
Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren, und
2. die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse
sowie über die Preise, die für die betreffenden Erzeugnisse oder Dienstleistungen
bezahlt wurden.
(4) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die
Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.
(5) Erteilt der zur Auskunft Verpflichtete die Auskunft vorsätzlich oder grob
fahrlässig falsch oder unvollständig, so ist er dem Verletzten zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.
(6) Wer eine wahre Auskunft erteilt hat, ohne dazu nach Absatz 1 oder Absatz 2
verpflichtet gewesen zu sein, haftet Dritten gegenüber nur, wenn er wusste, dass er zur
Auskunftserteilung nicht verpflichtet war.
(7) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung kann die Verpflichtung zur Erteilung
der Auskunft im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der
Zivilprozessordnung angeordnet werden.
(8) Die Erkenntnisse dürfen in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wegen einer vor der Erteilung der Auskunft begangenen
Tat gegen den Verpflichteten oder gegen einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung
bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Verpflichteten verwertet werden.
(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des
Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige
richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten
erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist. Für den Erlass dieser
Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete seinen
Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf den Streitwert
ausschließlich zuständig. Die Entscheidung trifft die Zivilkammer. Für das Verfahren
gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit mit Ausnahme des § 28 Abs. 2 und 3 entsprechend. Die Kosten der
richterlichen Anordnung trägt der Verletzte. Gegen die Entscheidung des Landgerichts
ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. Sie kann nur darauf
gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Die
Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar. Die Vorschriften zum Schutz
personenbezogener Daten bleiben im Übrigen unberührt.
(10) Durch Absatz
Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
德国外观设计法第46条a:陈述和检查
(1)对有足够可能性出现侵权时,为了确保请求权具有基础,权利所有人或者其他权利人可以要求有嫌疑的侵权人出示其具有处分权的文件,或者要求检查其具有处分权的物品。如果存在以商业规模侵权的足够可能性,可以要求出示有关银行、金融、交易的书面证据。在特别情况下,侵权嫌疑人如果能证明有关证据涉及保密信息,法院应采取必要保护措施。
(2)在具体案件中,当第1款规定的请求不合理时,不予支持。
(3)可以依据民事诉讼法第935条到第945条的规定,以颁布临时禁令的方式,要求履行出示文件和接受检查物品的义务。法院应采取必要措施保护秘密信息。颁发临时禁令之前,没有听审过抗辩一方的,尤其应采取必要保护措施。
(4)参照适用民法典第811条和本法第46条第8款的规定。
(5)如果不存在任何侵害或者侵害的威胁,侵权嫌疑人可以要求根据第1款主张出示文件和检查物品的人向其补偿此类要求所造成的相应损失。
§
(1) Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung kann der Rechtsinhaber
oder ein anderer Berechtigter den vermeintlichen Verletzer auf Vorlage einer
Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch nehmen, die sich in dessen
Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung seiner Ansprüche erforderlich ist.
Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen
Rechtsverletzung, so erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-,
Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass
es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen
Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im
Einzelfall unverhältnismäßig ist.
(3) Die Verpflichtung zur Vorlage einer Urkunde oder zur Duldung der Besichtigung
einer Sache kann im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der
Zivilprozessordnung angeordnet werden. Das Gericht trifft die erforderlichen Maßnahmen,
um den Schutz vertraulicher Informationen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere in
den Fällen, in denen die einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung des Gegners
erlassen wird.
(4) § 811 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie § 46 Abs. 8 gelten entsprechend.
(5) Wenn keine Verletzung vorlag oder drohte, kann der vermeintliche Verletzer von
demjenigen, der die Vorlage oder Besichtigung nach Absatz 1 begehrt hat, den Ersatz des
ihm durch das Begehren entstandenen Schadens verlangen.
德国外观设计法第46条b:对损失赔偿请求权的保护措施
(1)侵权人以第42条第2款规定的商业规模方式侵权时,被侵权人可以要求侵权人出示银行、金融、交易的书面材料或者有关这些证据的一份合理补充材料,前提是侵权人对这些材料有处分权,且这些材料对损害赔偿请求权的实现必不可少,缺少这些文件损害赔偿请求将难以实现。在特别情况下,侵权嫌疑人如果能证明有关证明涉及保密信息,法院应采取必要保护措施。
(2)在具体案件中,当第一款规定的请求不合理时,不予支持。
(3)当损害赔偿请求权明显成立时,可以依据民事诉讼法第935条到第945条的规定,以颁布临时禁令的方式,要求侵权人出示第一款所列举的文件。法院应采取必要措施保护秘密信息。颁发临时禁令之前,没有听审过侵权人的,尤其应采取必要保护措施。
(4)参照适用民法典第811条和本法第46条第8款的规定。
§ 46b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
(1) Der Verletzte kann den Verletzer bei einer in gewerblichem Ausmaß begangenen
Rechtsverletzung in den Fällen des § 42 Abs. 2 auch auf Vorlage von Bank-, Finanzoder
Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu den entsprechenden Unterlagen in
Anspruch nehmen, die sich in der Verfügungsgewalt des Verletzers befinden und die für
die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs erforderlich sind, wenn ohne die Vorlage
die Erfüllung des Schadensersatzanspruchs fraglich ist. Soweit der Verletzer geltend
macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die
erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im
Einzelfall unverhältnismäßig ist.
(3) Die Verpflichtung zur Vorlage der in Absatz 1 bezeichneten Urkunden kann im Wege
der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet
werden, wenn der Schadensersatzanspruch offensichtlich besteht. Das Gericht trifft die
erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz vertraulicher Informationen zu gewährleisten.
Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die einstweilige Verfügung ohne
vorherige Anhörung des Gegners erlassen wird.
(4) § 811 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie § 46 Abs. 8 gelten entsprechend.
德国外观设计法第47条:判决的公布
根据本法提起的诉讼,当有正当利益时,可判决胜诉方有权以败诉方的费用公布该判决。公布的方式和范围,应在判决书中确定。在判决生效日起三个月内不行使该权利的,权利消灭。按第1句所作的判决,不得采取假执行。
§ 47 Urteilsbekanntmachung
Ist eine Klage auf Grund dieses Gesetzes erhoben worden, kann der obsiegenden Partei
im Urteil die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten der unterliegenden
Partei öffentlich bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegt.
Art und Umfang der Bekanntmachung werden im Urteil bestimmt. Die Befugnis erlischt,wenn von ihr nicht innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft des
Urteils Gebrauch gemacht worden ist. Der Ausspruch nach Satz 1 ist nicht vorläufig
vollstreckbar.
德国外观设计法第48条:权利用尽
当权利人自己或者经其同意由第三方将某一产品投放在欧盟任一成员国领域内或者欧洲经济区协议(Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)的任一缔约国国土内实施的,如果该产品中嵌入了或者应用了落入外观设计保护范围的设计的,则外观设计权不能扩展到涉及产品的行为。
§ 48 Erschöpfung
Die Rechte aus einem Geschmacksmuster erstrecken sich nicht auf Handlungen, die
ein Erzeugnis betreffen, in das ein unter den Schutzumfang des Rechts an einem
Geschmacksmuster fallendes Muster eingefügt oder bei dem es verwendet wird, wenn
das Erzeugnis vom Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden ist.
德国外观设计法第49条:诉讼时效的限制
权利受到侵害所产生的请求权的诉讼时效,参照适用民法典第一编第五章的规定。如果赔偿义务人以侵权行为使权利人受损而自己获益的,参照适用民法第852条第2款的规定。
§ 49 Verjährung
Auf die Verjährung der in den §§ 42 bis 47 genannten Ansprüche finden die Vorschriften
des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt,
findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
德国外观设计法第50条:根据其他规定的请求权
根据其他法律所提起的请求权不受影响。
§ 50 Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
德国外观设计法第51条:刑事规定
(1)违反本法第38条第1款第1句,实施外观设计的,无需权利人的同意,可处三年以下有期徒刑或者罚金。
(2)以商业目的实施专利的,处以五年以下的有期徒刑或者罚金。
(3)企图实施上述行为的,也应受处罚。
(4)第1款规定的行为,告诉才处理,除非刑事追诉机关认为,对保护特别的公共利益而言依职权进行刑事追诉是必须的。
(5)可以没收涉及犯罪行为的产品。适用刑法第74条a的规定。若在依据刑事诉讼法关于补偿受损害方的规定(第403至第406条c)所进行的程序中,提起本法第43条的诉讼请求的,则不适用有关没收的规定。
(6)若宣告对行为人进行处罚,依据受害人请求并且证明其有正当利益时,法庭应当公开宣判。宣判方式由判决书确定。
§ 51 Strafvorschriften
(1) Wer entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 ein Geschmacksmuster benutzt, obwohl der
Rechtsinhaber nicht zugestimmt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn,
dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(5) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. §
im Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung über die Entschädigung
des Verletzten (§§ 403 bis
Einziehung nicht anzuwenden.
(6) Wird auf Strafe erkannt, so ist, wenn der Rechtsinhaber es beantragt und ein
berechtigtes Interesse daran dartut, anzuordnen, dass die Verurteilung auf Verlangen
öffentlich bekannt gemacht wird. Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen.
德国外观设计法第52条:外观设计诉讼
(1)不论诉讼标的大小,州法院对所有依据本法规定的法律关系之一而提出的诉讼主张(外观设计诉讼)享有专属管辖权。
(2)只要对案件的审理有实质帮助,各州政府有权颁布法令,在数个州法院的管辖区域内,指定其中一个州法院管辖外观设计诉讼。各州政府可以将此权力移交给州司法行政部门。
(3)各州可以通过协议,将由一州法院负责的事务全部或者部分移交给其他州具有管辖能力的法院。
(4)就专利律师共同参与外观设计诉讼所产生的费用,必须支付联邦律师费用法第11条规定的费用,以及专利律师的其他必要支出。
§ 52 Geschmacksmusterstreitsachen
(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten
Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Geschmacksmusterstreitsachen), sind die
Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die
Geschmacksmusterstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen
zuzuweisen, sofern dies der sachlichen Förderung oder schnelleren Erledigung
der Verfahren dient. Die Landesregierungen können diese Ermächtigungen auf die
Landesjustizverwaltungen übertragen.
(3) Die Länder können durch Vereinbarung den Geschmacksmustergerichten eines Landes
obliegende Aufgaben ganz oder teilweise dem zuständigen Geschmacksmustergericht eines
anderen Landes übertragen.
(4) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer
Geschmacksmusterstreitsache entstehen, sind die Gebühren nach § 13 des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts
zu erstatten.
德国外观设计法第53条:依据本法和反法的请求的诉讼管
与受本法调整的法律关系有关并同时基于反不正当竞争法规定的请求权,可以向对外观设计的纠纷审理具有管辖权的法院主张,不受反不正当竞争法第14条规定的限制。
§ 53 Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb
Ansprüche, welche die in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse betreffen und
auch auf Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gegründet werden,
können abweichend von § 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor dem für das
Geschmacksmusterstreitverfahren zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
德国外观设计法第54条:诉讼标的之优惠待遇
(1)在依据本法调整的法律关系提出诉讼请求的民事诉讼中,若一方当事人使法院相信,当其承担的诉讼费用是诉讼标的全额时将严重危及其经济状况的,法院依其申请可以颁布命令,按照当事人的经济状况,将其承担的诉讼费用减为部分诉讼标的额。
(2)根据第1款的法院减免令,受益的当事人同样只需依据该部分诉讼标的额支付其律师费用。若由其承担诉讼费或者预期由其承担诉讼费的,该当事人应当按照该诉讼标的额支付对方当事人所缴纳的诉讼费和律师费用。若对方当事人应当承担或者预期由其承担的诉讼费以外的费用的,受益当事人的律师可以向对方当事人按照对后者适用的诉讼标的额收取该费用。
(3)可以通过在法院书记处记录笔录的方式提出第1款规定的减免申请。申请应当在法庭进行实体审理前提出。在实体审理后,只有在法院提高已接受或者确定的诉讼标的额时,才可以提出该申请。在裁判该申请前,应当听取对方当事人的陈述。
§ 54 Streitwertbegünstigung
(1) Macht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus
einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, eine
Partei glaubhaft, dass die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert
ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren
Antrag anordnen, dass die Verpflichtung dieser Partei zur Zahlung von Gerichtskosten
sich nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil des Streitwerts bemisst.
(2) Die Anordnung nach Absatz 1 hat zur Folge, dass die begünstigte Partei die Gebühren
ihres Rechtsanwalts ebenfalls nur nach diesem Teil des Streitwerts zu entrichten
hat. Soweit ihr Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden oder soweit sie diese
übernimmt, hat sie die von dem Gegner entrichteten Gerichtsgebühren und die Gebühren
seines Rechtsanwalts nur nach dem Teil des Streitwerts zu erstatten. Soweit die
außergerichtlichen Kosten dem Gegner auferlegt oder von ihm übernommen werden, kann der
Rechtsanwalt der begünstigten Partei seine Gebühren von dem Gegner nach dem für diesen
geltenden Streitwert beitreiben.
(3) Der Antrag nach Absatz 1 kann vor der Geschäftsstelle des Gerichts zur
Niederschrift erklärt werden. Er ist vor der Verhandlung zur Hauptsache zu stellen.
Danach ist er nur zulässig, wenn der angenommene oder festgesetzte Streitwert später
durch das Gericht heraufgesetzt wird. Vor der Entscheidung über den Antrag ist der
Gegner zu hören.
德国外观设计法第55条:进出口时的扣押
(1)若存在第38条第1款规定的明显侵权行为,以及如果不适用欧委会第1383/2003号命令(欧共体)关于海关针对涉嫌侵犯知识产权的商品的行动和针对侵犯知名知识产权的商品的措施的规定的每一个生效文本的,依权利人申请并且提供担保的,海关应当扣押每次进口或者出口的产品。在与欧洲联盟的其它成员国、以及欧洲经济区协议缔约国间的贸易中,仅由海关负责执行该规定。
(2)海关颁发查封令时,应当立即通知有处分权的人和权利人。海关应当将产品的来源、数量、存放地点、以及有处分权人的姓名和住址告知权利人;并限制通信和通讯秘密(基本法第10条)。只要不妨碍正常营业或者商业秘密,应当给予权利人检查涉嫌侵权产品的机会。
§ 55 Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr
(1) Liegt eine Rechtsverletzung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 offensichtlich vor, so
unterliegt das jeweilige Erzeugnis auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des
Rechtsinhabers bei seiner Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde,
soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über
das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte
geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen
derartige Rechte verletzen (ABl. EU Nr. L 196 S. 7) in ihrer jeweils geltenden Fassung
anzuwenden ist. Das gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum nur, soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden.
(2) Ordnet die Zollbehörde die Beschlagnahme an, so unterrichtet sie unverzüglich
den Verfügungsberechtigten sowie den Rechtsinhaber. Diesem sind Herkunft, Menge
und Lagerort der Erzeugnisse sowie Name und Anschrift des Verfügungsberechtigten
mitzuteilen; das Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird
insoweit eingeschränkt. Dem Rechtsinhaber ist Gelegenheit zu geben, die Erzeugnisse zu
besichtigen, soweit hierdurch nicht in Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse eingegriffen
wird.
德国外观设计法第56条:没收和异议
(1)若对扣押未提出异议,最迟在依据第55条第2款第1句规定的通知送达后两周内,海关当局应当命令没收已查封的产品。
(2)若有处分权人对扣押提出异议,海关当局应当立即通知权利人。权利人应当立即向海关说明其是否维持依据第1款规定的产品扣押申请。
(3)若权利人撤回申请,海关应当立即终止扣押。若权利人维持申请,并递交可执行的法院对查封产品的扣押令或者行为禁止令,海关当局应当采取必要措施。
(4)若不存在第3款规定的情形,在依据第2款第1句规定发出的通知送达申请人两周后,海关当局应当终止扣押。若权利人证明已申请第3款第2句规定的法院判决,但仍未收到判决书的,扣押最多可以再延长两周。
(5)若证明扣押自始不当,并且申请人对扣押产品维持依据第55条第1款提出的申请或者未立即作出说明(第2款第2句),申请人应当赔偿有处分权人因扣押所受的损失。
§ 56 Einziehung, Widerspruch
(1) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung
der Mitteilung nach § 55 Abs. 2 Satz 1 widersprochen, so ordnet die Zollbehörde die
Einziehung der beschlagnahmten Erzeugnisse an.
(2) Widerspricht der Verfügungsberechtigte der Beschlagnahme, so unterrichtet
die Zollbehörde hiervon unverzüglich den Rechtsinhaber. Dieser hat gegenüber der
Zollbehörde unverzüglich zu erklären, ob er den Antrag nach § 55 Abs.
die beschlagnahmten Erzeugnisse aufrechterhält.
(3) Nimmt der Rechtsinhaber den Antrag zurück, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme
unverzüglich auf. Hält der Rechtsinhaber den Antrag aufrecht und legt er eine
vollziehbare gerichtliche Entscheidung vor, die die Verwahrung der beschlagnahmten
Erzeugnisse oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, trifft die Zollbehörde die
erforderlichen Maßnahmen.
(4) Liegen die Fälle des Absatzes 3 nicht vor, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme
nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung an den Rechtsinhaber
nach Absatz 2 Satz 1 auf. Weist der Rechtsinhaber nach, dass die gerichtliche
Entscheidung nach Absatz 3 Satz 2 beantragt, ihm aber noch nicht zugegangen ist, wird
die Beschlagnahme für längstens zwei weitere Wochen aufrechterhalten.
(5) Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der
Rechtsinhaber den Antrag nach § 55 Abs.
aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (Absatz 2 Satz 2), so ist er
verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen
Schaden zu ersetzen.
德国外观设计法第57条:管辖和救济
(1)第55条第1款规定的申请,应向向联邦财政部门提出,有效期一年,除非当事人要求更短的有效期限;可以重新提起申请。依据税务法第178条的规定,与申请有关的职务行为的花费由权利人负担。
(2)不服扣押和没收决定可以依据社会治安法关于扣押和没收的处罚程序寻求法律救济。在复议程序中,应当听取权利人的陈述。对地区法院作出的裁判,可以立即提起上诉;上诉由州高等法院审理。
(3) 废止
§ 57 Zuständigkeiten, Rechtsmittel
(1) Der Antrag nach § 55 Abs. 1 ist bei der Bundesfinanzdirektion zu stellen und
hat Wirkung für ein Jahr, sofern keine kürzere Geltungsdauer beantragt wird; er
kann wiederholt werden. Für die mit dem Antrag verbundenen Amtshandlungen werden vom
Rechtsinhaber Kosten nach Maßgabe des § 178 der Abgabenordnung erhoben.
(2) Die Beschlagnahme und die Einziehung können mit den Rechtsmitteln angefochten
werden, die im Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen
die Beschlagnahme und Einziehung zulässig sind. Im Rechtsmittelverfahren ist der
Rechtsinhaber zu hören. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist die sofortige
Beschwerde zulässig; über sie entscheidet das Oberlandesgericht.
(3) (weggefallen)
德国外观设计法第57条a:海关措施的程序
(1)若海关当局根据第1383/2003号命令(欧共体)第九条规定,中断或者阻止商品的移交,海关当局应当即刻通知权利人以及申请人或者商品持有人或者所有人。
(2)在第1款的情况下,权利人可以要求以第1383/2003号命令(欧共体)规定中列举的简化方法销毁商品。
(3)在收到第1款的书面通知后,应在十个工作日之内向海关当局提起申请,易坏品应在三个工作日内提起申请。申请应该包括有关该程序正在处理的商品侵犯了本法所保护的权利的告示。申请还应附有申请人、商品持有人和所有人销毁商品的书面同意函。若第三句的规定有所减损,不论申请人、持有人或者所有人的书面声明是同意销毁与否,皆可以直接向海关当局递交。在第1句规定的期限届满前,经权利人之申请,可以再延长十个工作日。
(4)如果申请人、商品持有人和所有人在收到第1款规定的通知后,在十个工作日之内,或者在易坏品情况下三个工作日内,没对销毁提出异议的,视为同意销毁。就此情况,应该在第1款规定的通知中告知当事人。
(5)销毁商品的费用和相应责任由权利人承担。
(6)海关可以承担销毁的组织工作。第5款的规定不受影响。
(7)根据第1383/2003号命令(欧共体)第11条第1款第二点,保存期限为1年。
(8)此外,在第1383/2003号命令(欧共体)没有相反规定的情况下,参照适用第55条至第57条的规定。
§
(1) Setzt die zuständige Zollbehörde nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
die Überlassung der Waren aus oder hält diese zurück, unterrichtet sie davon
unverzüglich den Rechtsinhaber sowie den Anmelder oder den Besitzer oder den Eigentümer
der Waren.
(2) Im Fall des Absatzes 1 kann der Rechtsinhaber beantragen, die Waren in dem
nachstehend beschriebenen vereinfachten Verfahren im Sinn des Artikels 11 der
Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 vernichten zu lassen.
(3) Der Antrag muss bei der Zollbehörde innerhalb von zehn Arbeitstagen oder im
Fall leicht verderblicher Waren innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der
Unterrichtung nach Absatz 1 schriftlich gestellt werden. Er muss die Mitteilung
enthalten, dass die Waren, die Gegenstand des Verfahrens sind, ein nach diesem Gesetz
geschütztes Recht verletzen. Die schriftliche Zustimmung des Anmelders, des Besitzers
oder des Eigentümers der Waren zu ihrer Vernichtung ist beizufügen. Abweichend von Satz
3 kann der Anmelder, der Besitzer oder der Eigentümer die schriftliche Erklärung, ob er
einer Vernichtung zustimmt oder nicht, unmittelbar gegenüber der Zollbehörde abgeben.
Die in Satz 1 genannte Frist kann vor Ablauf auf Antrag des Rechtsinhabers um zehn
Arbeitstage verlängert werden.
(4) Die Zustimmung zur Vernichtung gilt als erteilt, wenn der Anmelder, der Besitzer
oder der Eigentümer der Waren einer Vernichtung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen
oder im Fall leicht verderblicher Waren innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der
Unterrichtung nach Absatz 1 widerspricht. Auf diesen Umstand ist in der Unterrichtung
nach Absatz 1 hinzuweisen.
(5) Die Vernichtung der Waren erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Rechtsinhabers.
(6) Die Zollstelle kann die organisatorische Abwicklung der Vernichtung übernehmen.
Absatz 5 bleibt unberührt.
(7) Die Aufbewahrungsfrist nach Artikel 11 Abs. 1 zweiter Spiegelstrich der Verordnung
(EG) Nr. 1383/2003 beträgt ein Jahr.
(8) Im Übrigen gelten die §§ 55 bis 57 entsprechend, soweit nicht die Verordnung (EG)
Nr. 1383/2003 Bestimmungen enthält, die dem entgegens
德国外观设计法第58条:国内代理人
(1)在德国无住所、居所或者营业所的个人,必须委托德国的律师或者专利律师作为代理人,才能参加本法规定的在专利局或者专利法院的各项程序,并主张基于外观设计的权利,委托人应有权代理其参加登记和诉讼程序或者涉及该外观设计的民事诉讼,也有权代为提起刑事自诉。
(2)欧洲联盟的成员国或者欧洲经济区协议缔约国中的其他国家的国民,根据缔结欧共体条约对引进服务业的规定,能够充当第(1)款的代理人,但必须在
(3)代理人事务所的所在地,视为民事诉讼法第23条规定的资产所在地;代理人没有事务所的,以其国内居住地为准;没有国内居住地的,以专利局所在地为准。
(4)必须向德国专利商标局或者联邦专利法院说明代理的终止,以及另行指定的代理人,第1款代理人的代理权才终止。
§ 58 Inlandsvertreter
(1) Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in
diesem Gesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder
dem Bundespatentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus einem Geschmacksmuster
nur geltend machen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als
Vertreter bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und
Markenamt, dem Bundespatentgericht und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die das
Geschmacksmuster betreffen, sowie zur Stellung von Strafanträgen bevollmächtigt ist.
(2) Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können zur
Erbringung einer Dienstleistung im Sinne des Vertrages zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft als Vertreter im Sinne des Absatzes 1 bestellt werden, wenn sie berechtigt
sind, ihre berufliche Tätigkeit unter einer der in der Anlage zu § 1 des Gesetzes
über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl.
I S. 182) oder zu § 1 des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur
Patentanwaltschaft vom 6. Juli 1990 (BGBl. I S. 1349, 1351) in der jeweils geltenden
Fassung genannten Berufsbezeichnungen auszuüben. In diesem Fall kann ein Verfahren
jedoch nur betrieben werden, wenn im Inland ein Rechtsanwalt oder Patentanwalt als
Zustellungsbevollmächtigter bestellt worden ist.
(3) Der Ort, an dem ein nach Absatz 1 bestellter Vertreter seinen Geschäftsraum
hat, gilt im Sinne des § 23 der Zivilprozessordnung als der Ort, an dem sich der
Vermögensgegenstand befindet; fehlt ein solcher Geschäftsraum, so ist der Ort
maßgebend, an dem der Vertreter im Inland seinen Wohnsitz, und in Ermangelung eines
solchen der Ort, an dem das Deutsche Patent- und Markenamt seinen Sitz hat.
(4) Die rechtsgeschäftliche Beendigung der Bestellung eines Vertreters nach Absatz 1
wird erst wirksam, wenn sowohl diese Beendigung als auch die Bestellung eines anderen
Vertreters gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Bundespatentgericht
angezeigt wird.
德国外观设计法第59条:外观设计的标识和告示
任何人使用的标记足以使人认为物品是依据本法受保护的外观设计的,依据对知悉权利状况有正当利益的人的要求,应当告知其使用该标记的外观设计的有关情况。
§ 59 Geschmacksmusterberühmung
Wer eine Bezeichnung verwendet, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass ein
Erzeugnis durch ein Geschmacksmuster geschützt sei, ist verpflichtet, jedem, der ein
berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Rechtslage hat, auf Verlangen Auskunft
darüber zu geben, auf welches Geschmacksmuster sich die Verwendung der Bezeichnung
stützt.
德国外观设计法第60条:适用期限延长法的外观设计
(1)除非第2款至第7款有另外的规定,本法的规定适用于所有根据
(2)在
(3)如果在延长法生效之前,由于实施外观设计,而根据之前的法律规定请求支付报酬的,则应根据这些法律规定支付报酬。
(4)任何人合法实施外观设计,如果该外观设计受到延长法
(5)若一项专利申请为获得于
(6)如果外观设计根据延长法覆盖了统一条约(Einigungsvertrag)第3条规定的地域或者德意志联邦共和国境内其他地方,且其保护范围一致并因延伸而出现竞合的,则该保护权或者受保护之申请权的权利人,不管源自保护权或者受保护之申请权的权利的申请时间起点如何,既不能相互之间主张权利,也不能对已经从其他保护权或者受保护之申请权的权利人获得实施许可的人主张权利。但是,如果没有限制的实施将导致其他保护权的权利人、或者受保护之申请权的权利人、或者从前两者获得实施这些主题的其他人遭受实质损害的,且这在考虑整个案情和平衡各方合法利益人情况下不公允的,则保护权或者受保护之申请权的主题,不应该在保护权或者受保护之申请权获得扩展的地域实施,或者只能进行有限制的实施。
(7)根据延长法
§ 60 Geschmacksmuster nach dem Erstreckungsgesetz
(1) Für alle nach dem Erstreckungsgesetz vom 23. April 1992 (BGBl. I S. 938), zuletzt
geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390),
erstreckten Geschmacksmuster gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit in den
Absätzen 2 bis 7 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Die Schutzdauer für Geschmacksmuster, die am 28. Oktober 2001 nicht erloschen
sind, endet 25 Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Die
Aufrechterhaltung des Schutzes wird durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr
für das 16. bis 20. Jahr und für das 21. bis 25. Jahr, gerechnet vom Anmeldetag an,
bewirkt.
(3) Ist der Anspruch auf Vergütung wegen der Benutzung eines Geschmacksmusters nach den
bis zum Inkrafttreten des Erstreckungsgesetzes anzuwendenden Rechtsvorschriften bereits
entstanden, so ist die Vergütung noch nach diesen Vorschriften zu zahlen.
(4) Wer ein Geschmacksmuster, das durch einen nach § 4 des Erstreckungsgesetzes in
der Fassung vom 31. Mai 2004 erstreckten Urheberschein geschützt war oder das zur
Erteilung eines Urheberscheins angemeldet worden war, nach den bis zum Inkrafttreten
des Erstreckungsgesetzes anzuwendenden Rechtsvorschriften rechtmäßig in Benutzung
genommen hat, kann dieses im gesamten Bundesgebiet weiterbenutzen. Der Inhaber des
Schutzrechts kann von dem Benutzungsberechtigten eine angemessene Vergütung für die
Weiterbenutzung verlangen.
(5) Ist eine nach § 4 des Erstreckungsgesetzes in der Fassung vom 31. Mai 2004
erstreckte Anmeldung eines Patents für ein industrielles Muster nach § 10 Abs. 1 der
Verordnung über industrielle Muster vom 17. Januar 1974 (GBl. I Nr. 15 S. 140), die
durch die Verordnung vom 9. Dezember 1988 (GBl. I Nr. 28 S. 333) geändert worden ist,
bekannt gemacht worden, so steht dies der Bekanntmachung der Eintragung der Anmeldung
in das Musterregister nach § 8 Nr. 2 des Geschmacksmustergesetzes in der bis zum Ablauf
des 31. Mai 2004 geltenden Fassung gleich.
(6) Soweit Geschmacksmuster, die nach dem Erstreckungsgesetz auf das in Artikel 3 des
Einigungsvertrages genannte Gebiet oder das übrige Bundesgebiet erstreckt worden sind,
in ihrem Schutzbereich übereinstimmen und infolge der Erstreckung zusammentreffen,
können die Inhaber dieser Schutzrechte oder Schutzrechtsanmeldungen ohne Rücksicht
auf deren Zeitrang Rechte aus den Schutzrechten oder Schutzrechtsanmeldungen weder
gegeneinander noch gegen die Personen, denen der Inhaber des anderen Schutzrechts oder
der anderen Schutzrechtsanmeldung die Benutzung gestattet hat, geltend machen. Der
Gegenstand des Schutzrechts oder der Schutzrechtsanmeldung darf jedoch in dem Gebiet,
auf das das Schutzrecht oder die Schutzrechtsanmeldung erstreckt worden ist, nicht
oder nur unter Einschränkungen benutzt werden, soweit die uneingeschränkte Benutzung
zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Inhabers des anderen Schutzrechts oder der
anderen Schutzrechtsanmeldung oder der Personen, denen er die Benutzung des Gegenstands
seines Schutzrechts oder seiner Schutzrechtsanmeldung gestattet hat, führen würde, die
unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles und bei Abwägung der berechtigten
Interessen der Beteiligten unbillig wäre.
(7) Die Wirkung eines nach § 1 oder § 4 des Erstreckungsgesetzes in der Fassung
vom 31. Mai 2004 erstreckten Geschmacksmusters tritt gegen denjenigen nicht
ein, der das Geschmacksmuster in dem Gebiet, in dem es bis zum Inkrafttreten des
Erstreckungsgesetzes nicht galt, nach dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen
Tag und vor dem 1. Juli 1990 rechtmäßig in Benutzung genommen hat. Dieser ist befugt,
das Geschmacksmuster im gesamten Bundesgebiet für die Bedürfnisse seines eigenen
Betriebs in eigenen oder fremden Werkstätten mit den sich in entsprechender Anwendung
des § 12 des Patentgesetzes ergebenden Schranken auszunutzen, soweit die Benutzung
nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Inhabers des Schutzrechts oder
der Personen, denen er die Benutzung des Gegenstands seines Schutzrechts gestattet
hat, führt, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles und bei Abwägung
der berechtigten Interessen der Beteiligten unbillig wäre. Bei einem im Ausland
hergestellten Erzeugnis steht dem Benutzer ein Weiterbenutzungsrecht nach Satz 1 nur
zu, wenn durch die Benutzung im Inland ein schutzwürdiger Besitzstand begründet worden
ist, dessen Nichtanerkennung unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles für den
Benutzer eine unbillige Härte darstellen würde.
德国外观设计法第61条:印刷字体
(1)除了第2款至第5款有不同规定的,依据字体法至
(2)对以字体法第2条为据、在
(3)对在
(4)至第1款规定的字体登记之前,其保护效力之确定,适用字体法至
(5)不受第28条第1款第1句的限制,维持第1款规定的字体保护期限的,只能从第11年起,支付维持费用。
§ 61 Typografische Schriftzeichen
(1) Für die nach Artikel 2 des Schriftzeichengesetzes in der bis zum Ablauf des 1. Juni
2004 geltenden Fassung angemeldeten typografischen Schriftzeichen wird rechtlicherSchutz nach diesem Gesetz gewährt, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes
bestimmt ist.
(2) Für die bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 eingereichten Anmeldungen nach Artikel 2
des Schriftzeichengesetzes finden weiterhin die für sie zu diesem Zeitpunkt geltenden
Bestimmungen über die Voraussetzungen der Schutzfähigkeit Anwendung.
(3) Rechte aus Geschmacksmustern können gegenüber Handlungen nicht geltend gemacht
werden, die vor dem 1. Juni 2004 begonnen wurden und die der Inhaber des typografischen
Schriftzeichens nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften nicht hätte
verbieten können.
(4) Bis zur Eintragung der in Absatz 1 genannten Schriftzeichen richten sich ihre
Schutzwirkungen nach dem Schriftzeichengesetz in der bis zum Ablauf des 31. Mai 2004
geltenden Fassung.
(5) Für die Aufrechterhaltung der Schutzdauer für die in Absatz 1 genannten
Schriftzeichen sind abweichend von § 28 Abs. 1 Satz 1 erst ab dem elften Jahr der
Schutzdauer Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen.
德国外观设计法第62条:申请的转递
如果根据
§ 62 Weiterleitung der Anmeldung
Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt Anmeldungen von
Gemeinschaftsgeschmacksmustern nach Artikel 35 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002
des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. EG 2002
Nr. L 3 S. 1) eingereicht, so vermerkt das Deutsche Patent- und Markenamt auf der
Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anmeldung ohne Prüfung unverzüglich an
das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) weiter.
德国外观设计法第63条:共同体外观设计的诉讼
(1)对依据第6/2002号令第80条第1款(共同体外观设计诉讼)共同体外观设计法院享有管辖权的所有诉讼,不论诉讼标的大小,由州法院民事庭做为共同体外观设计法院的专属初审法院。
(2)联邦各州政府有权颁布法令,在数个共同体外观设计法院的管辖区域内,指定其中一个法院管辖共同体外观设计诉讼的审理。各州政府可以通过法令将此权力移交给州司法行政部门。
(3)各州可以通过协议,将由一州的共同体外观设计法院负责的事务全部或者部分移交给其他州具有管辖能力的共同体外观设计法院。
(4)第52条第4款和第53条的规定,参照适用于共同体外观设计法院。
§ 63 Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen
(1) Für alle Klagen, für die die Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte im Sinne des Artikels 80 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 zuständig sind Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen), sind als Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte erster Instanz die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die
Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitverfahren für die Bezirke mehrerer
Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte einem dieser Gerichte zuzuweisen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(3) Die Länder können durch Vereinbarung den Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichten eines Landes obliegende Aufgaben ganz oder teilweise dem zuständigen Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht eines anderen Landes übertragen.
(4) Auf Verfahren vor den Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichten sind § 52 Abs. 4 und §
53 entsprechend anzuwenden.
德国外观设计法第64条:执行条款的授予
联邦专利法院主管第6/2002号令第71条第2款第2句的执行条款的授予。具有执行力的副本由联邦专利法院的司法常务官签发。
§ 64 Erteilung der Vollstreckungsklausel
Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Artikel 71 Abs. 2 Satz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 6/2002 ist das Bundespatentgericht zuständig. Die vollstreckbare
Ausfertigung wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundespatentgerichts
erteilt.
德国外观设计法第65条:侵害共同体外观设计的刑事责任
(1)违反第6/2002号令第19条第1款,实施共同体外观设计的,即使未经权利人之同意,可以处三年以下有期徒刑或者罚金。
(2)参照适用第51条第2款至第6款的规定。
§ 65 Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
(1) Wer entgegen Artikel 19 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 ein
Gemeinschaftsgeschmacksmuster benutzt, obwohl der Inhaber nicht zugestimmt hat, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 51 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
德国外观设计法第66条: 法律适用
(1)在
(2)就在
(3)在
(4)在联邦法律公报第III部分、编号442-1公布的协调文本中、生效至
§ 66 Anzuwendendes Recht
(1) Auf Geschmacksmuster, die vor dem 1. Juli 1988 nach dem Geschmacksmustergesetz
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten
bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850), angemeldet worden sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden
Vorschriften weiterhin Anwendung.
(2) Auf Geschmacksmuster, die vor dem 28. Oktober 2001 angemeldet oder eingetragen
worden sind, finden weiterhin die für sie zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen
über die Voraussetzungen der Schutzfähigkeit Anwendung. Rechte aus diesen
Geschmacksmustern können nicht geltend gemacht werden, soweit sie Handlungen im Sinne
von § 38 Abs. 1 betreffen, die vor dem 28. Oktober 2001 begonnen wurden und die der
Verletzte vor diesem Tag nach den Vorschriften des Geschmacksmustergesetzes in der
im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten bereinigten
Fassung in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung nicht hätte verbieten können.
(3) Für Geschmacksmuster, die vor dem 1. Juni 2004 angemeldet, aber noch nicht
eingetragen worden sind, richten sich die Schutzwirkungen bis zur Eintragung nach
den Bestimmungen des Geschmacksmustergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der bis zum Ablauf des
31. Mai 2004 geltenden Fassung.
(4) Artikel 229 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche findet mit
der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass §
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten
bereinigten Fassung in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung in der bis zum 1. Januar 2002
geltenden Fassung gleichgestellt ist.
德国外观设计法第67条:权利的限制
(1)对使用一个构件修理复杂产品以使其恢复到最初外观的行为,如果根据在联邦法律公报第III部分、编号442-1公布的协调文本、生效至
(2)对在
(3)第10条关于设计人署名之请求权,仅可针对自
(4)生效至在
§ 67 Rechtsbeschränkungen
(1) Rechte aus einem Geschmacksmuster können gegenüber Handlungen nicht geltend
gemacht werden, die die Benutzung eines Bauelements zur Reparatur eines komplexen
Erzeugnisses im Hinblick auf die Wiederherstellung von dessen ursprünglicher
Erscheinungsform betreffen, wenn diese Handlungen nach dem Geschmacksmustergesetz
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 geltenden Fassung nicht
verhindert werden konnten.
(2) Für bestehende Lizenzen an dem durch die Anmeldung oder Eintragung eines
Geschmacksmusters begründeten Recht, die vor dem 1. Juni 2004 erteilt wurden, gilt § 31
Abs. 5 nur, wenn das Recht ab dem 1. Juni 2004 übergegangen oder die Lizenz ab diesem
Zeitpunkt erteilt worden ist.
(3) Ansprüche auf Entwerferbenennung nach § 10 können nur für Geschmacksmuster geltend
gemacht werden, die ab dem 1. Juni 2004 angemeldet werden.
(4) Die Schutzwirkung von Abwandlungen von Grundmustern nach §
Geschmacksmustergesetzes in der bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 geltenden Fassung
richtet sich nach den Bestimmungen des Geschmacksmustergesetzes in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten bereinigten
Fassung in der bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 geltenden Fassung. § 28 Abs. 2 ist für
die Aufrechterhaltung von Abwandlungen eines Grundmusters mit der Maßgabe anzuwenden,
dass zunächst die Grundmuster berücksichtigt werden.